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Aufsichtsbehörde der Universität Salzburg:
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Aufgaben der Paris-Lodron-Universität Salzburg:
Gemäß § 3 Universitätsgesetz 2002 erfüllt die Universität Salzburg im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben:
- Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst.
- Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste
- wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe.
- Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
- Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten
- Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität.
- Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst.
- Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste.
- Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung.
- Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen.
- Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten.
Amtssignatur / Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke der Universität Salzburg gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Alle Bildmarken der Universität Salzburg für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente: Bildmarken