Ein Doktoratsstudium an der Universität Salzburg dauert sechs Semester, umfasst einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS und schließt mit der Verleihung des akademischen Grades Doktor*in ab. Innerhalb des Doktoratsstudiums ist eine wissenschaftliche Arbeit – die Dissertation – anzufertigen. Diese wird im Rahmen des Rigorosums („strenge Prüfung“) verteidigt.
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Phase 1: Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung prüfen: Die Voraussetzungen sind im Curriculum festgelegt.
Es gelten formale Zulassungsbedingungen (Abschluss eines fachlich infrage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums) hinzu kommen bei einigen Doktoratsstudien an der PLUS qualitative Voraussetzungen: vorläufige Betreuungszusage sowie Motivationsschreiben, Lebenslauf und die Beschreibung des Dissertationsvorhabens. Bitte im Curriculum nachlesen!
Person für mögliche Betreuung finden: Versuchen Sie so rasch als möglich, eine Person an der PLUS zu finden, die Ihr Dissertationsvorhaben betreuen wird. Personen, die für die Betreuung in Frage kommen, finden Sie über die entsprechenden Seiten der jeweiligen Fachbereiche. TIPP: Es ist hilfreich, wenn Sie bereits bei der Kontaktaufnahme die Fragestellung Ihres Dissertationsvorhabens skizzieren.
Kontakt mit der Studienabteilung aufnehmen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. Hier finden Sie Informationen zur Zulassung zum Doktoratsstudium. Für Fragen an die Studienabteilung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Der Zulassungsantrag wird von den Kollegen und Kolleginnen der Studienabteilung bearbeitet.
Anmeldung der Dissertation über PLUS Abschlussarbeitenverwaltung: Über Ihre PLUSonline Visitenkarte (oder diesen Link: PAAV) gelangen Sie zu PLUS Abschlussarbeitenverwaltung. Dort ist die Anmeldung der Dissertation mit Bekanntgabe der Hauptbetreueungsperson und maximal zwei Nebenbetreuer*innen einzutragen. Sämtliche Bearbeitungsschritte erfolgen digital – es ist zum Beispiel nicht mehr notwendig, Unterschriften einzuholen. Studierende können den Antrag auf die Betreuung ihrer Abschlussarbeit stellen und den weiteren Verlauf dieser einsehen. Alle Beteiligten werden zusätzlich via E-Mail über offene Aufgaben informiert.
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Phase 2: Konzept
Erstellung der Disposition: Die Disposition wird im ersten Jahr eingereicht. Mit der Disposition wird der konzeptionelle Rahmen des Dissertationsvorhabens gesteckt.
Die Disposition dient als Entscheidungsgrundlage für Betreuungspersonen, ob sie Ihre Arbeit betreuen möchten und können. Zudem kann anhand der Disposition geklärt werden, ob das Vorhaben in geplanter Form realisierbar ist. So ergibt sich durch das Ausarbeiten der Disposition durch die intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema für Sie ein klareres Bild vom Vorhaben und dem Fahrplan bis zum Abschluss.
Die Disposition beinhaltet:
o Fragestellung und Ziel der Dissertation. Es muss erkennbar sein, dass das Dissertationsprojekt eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit ist..
o den Forschungsstand,
o Vorgehensweise, Methode, Zeitplan und vorläufiges Literaturverzeichnis,
o Für eine kumulierte Dissertation muss in der Disposition dargestellt werden, wie viele Beiträge in welchem Stadium der Einreichung vorgelegt werden und in welchem Zusammenhang diese zueinanderstehen.
o Spezifikationen zum Inhalt und Aufbau der Disposition sind ggf. in Handbüchern und Informationsunterlagen der Fakultäten dargelegt.Präsentation der Disposition: Die Disposition wird mündlich präsentiert. Dabei ist jedenfalls ein fachlich zuständiges Mitglied der Promotionskommission anwesend und die Präsentation sollte öffentlich zugänglich sein.
Disposition und Stellungnahmen der Betreuer*innen in PAAV hochladen.
Das Dissertationsvorhaben wird von der Dekanin / dem Dekan genehmigt. Das heißt:
o die formale Zuweisung der Betreuung und die Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung (erfolgt ebenso in PAAV),
o die Zulassung zu Doktorand*innen-Seminaren und
o die Möglichkeit zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen und zur Erbringung von Sonderleistungen. -
Phase 3: Forschung
Abfassen der Dissertation
Fortschritt dokumentieren: Die Dokumentation des Fortschritts und der Besprechungen mit Betreuungspersonen erfolgt in PAAV (Protokollierung).
Studienleistungen erbringen: Kurse besuchen und regelmäßige Präsentationen der Dissertation.
Sonderleistungen erbringen: Welche Sonderleistungen (Vorträge, Publikationen etc.) im Rahmen des Doktoratsstudium erbracht werden können, ist im Curriculum festgehalten.
Konferenzen und Tagungen (auch mit aktiver Teilnahme) besuchen.
Begleitmaßnahmen und Unterstützungsangebote sind im Handbuch Qualität im Doktoratsstudium ausführlich beschrieben. Dieses Handbuch ist gleichzeitig Orientierungshilfe und Referenzrahmen für alle an den Doktoratsstudien Beteiligten. Dies gilt insb. für die Doktoratsstudierenden.
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Phase 4: Abschluss
Abschluss der Dissertation
Einreichung: Die Dissertationsschrift wird über PAAV eingereicht. Begutachtungs- und Bewertungsrichtlinien werden im Handbuch Qualität im Doktoratsstudium näher ausgeführt. Sie finden das Handbuch im Intranet.
Rigorosum (Dissertationsverteidigung): Näheres hierzu ist im Curriculum festgelegt oder kann ebenso im Handbuch nachgelesen werden: Handbuch Qualität im Doktoratsstudium.