Organisation Nachteilsausgleich

Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.“ (UG 2002 §59 (1) 12)

WICHTIGE INFORMATIONEN:

  • Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Disability & Diversity mindestens 14 Tage Vorlaufzeit für die Organisation eines Nachteilsausgleichs / abweichenden Prüfungsmethoden benötigt. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
  • Bitte wenden Sie sich zeitgerecht
  • Nachteilsausgleiche werden inhaltlich mit dem Vizerektorat für Lehre abgestimmt. Bitte beachten Sie, dass bilaterale Absprachen zwischen Studierenden und Lehrenden studienrechtlich nicht gedeckt sind. Die Abteilung Disability & Diversity muss im Vorfeld involviert werden. 
  • die Mitteilung einer Klausur an Disability & Diversity ersetzt nicht die Klausuranmeldung.

ABLAUF:

  1. „Was muss der Antrag ernthalten“)
  2. der Antrag wird durch Disability & Diversity fachlich geprüft
  3. Disability & Diversity stimmt den Antrag auf Nachteilsausgleich mit dem Vizerektorat für Lehre ab
  4. Disability & Diversity nimmt Kontakt mit den Lehrveranstaltungsleitungen bzw. de, Prüfungsdekanat auf, um den beantragten Modus zu organisieren
  5. Disability & Diversity informiert die antragstellende Person über den gewährten Nachteilsausgleich bzw. stimmt eine etwaige Änderung mit ihr ab

Was muss der Antrag enthalten?

  • Nachweis der Behinderungen/chronischen Erkrankungen ggf. Kopie „Behindertenpass“. Dieser Nachweis muss von einer Fachärztin / einem Facharzt verfasst sein und es muss ersichtlich sein, wie der Nachteilsausgleich aufgrund der vorliegenden  Behinderung / chronischen Erkrankung auszusehen hat. Atteste von Hausärztinnen/Hausärzten werden nicht akzeptiert! Der Nachweis muss keine Diagnose enthalten. Es muss jedoch ein Zusammenhang zwischen der vorliegenden Erkrankung/Behinderung und dem beantragten Modus bestehen.
  • beantragter Modus – welcher Modus statt welchem regulären Modus ist erforderlich? (z. B. Zeitverlängerung, ruhiger Raum, Pausen während der Klausur, mündlich statt schriftlich, …)
  • Nummer, Titel der Lehrveranstaltung sowie Vor- und Nachname der Lehrveranstaltungsleitung
  • eine Telefonnummer / Email Adresse, unter der Sie erreichbar sind