Kinderrechte in der Reproduktionstechnologie Co-parenting Websites and Chrildren’s Rights in Assisted Reproductive Technology
Projektstart: 04. Mai 2020
Fördergeber: FWF
Projektleiterin: Prof.in Dr.in Angelika Walser
Projektmitarbeiterin: Mag.a Bernadette Breunig
Das beim FWF beantragte Drittmittelprojekt widmet sich dem Phänomen der Co-Parenting Websites: Diese Websites, die in der angloamerikanischen Welt bereits seit ca. 20 Jahren existieren (Details siehe Antrag), werden nun auch auf dem deutschsprachigen Markt angeboten. Sie ermöglichen Personen, die auf freundschaftlicher Basis eine Familie gründen wollen, ein Kennenlernen per Internet. Im Rahmen eines persönlichen Treffens können private Abmachungen bezüglich der Erwartungen und Rollenvorstellungen der zukünftigen Eltern vereinbart werden (Vater/Mutter in Vollzeit- oder Teilzeitfunktion). Ethisch gesehen erscheinen solche Möglichkeiten zunächst einmal als eine Erweiterung reproduktiver Autonomie für die beteiligten Erwachsenen. Auf der anderen Seite weisen erste Studien in Belgien oder England (siehe Projektantrag) – abgesehen von gravierenden juridischen Problemen – auf die von vornherein bestehende Fragilität der Bindungen in solchen Familienkonstellationen hin, so dass aus ethischer Perspektive die Frage nach den Interessen der Kinder und nach ihrem Wohl gestellt werden muss.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen möchte das beantragte Drittmittelprojekt anhand der ersten deutschsprachigen Website “ www.familyship.org” in einer empirischen Studie erstens die Motivation, die Wertvorstellungen und Lebenskonzepte der Provider und UserInnen dieser Website genauer erforschen. Zweitens bringt es die Ergebnisse dieser Studie in Zusammenhang mit der theologisch-ethischen Frage nach Kindeswohl und Kinderrechten in der Reproduktionstechnologie. Sie ist bislang in der Literatur wenig erörtert worden, insofern Familiengründung gemeinhin als Privatsache erachtet und grundsätzlich eher unter einer beziehungsethischen Perspektive diskutiert wird. Angesichts der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes in Österreich (2015) und der demnächst zu erwartenden Novellierung des Embryonenschutzgesetzes in Deutschland soll darüber hinaus nun diskutiert werden, inwiefern bei zukünftigen Familiengründungen durch Co-Parenting Websites aus einer normativ-ethischen Perspektive staatliche Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls bzw. der Kinderrechte einzufordern sind, wie diese genauer aussehen sollten und wie sie ethisch begründet werden könnten. Mit beiden Forschungszielen, sowohl der empirischen Studie als auch der Frage nach den Kinderrechten in der Reproduktionsmedizin, betritt das Forschungsprojekt Neuland.