Datenschutzinformation für Bewerber*innen
Welche Zwecke verfolgt die Verarbeitung?
Wir verwenden personenbezogene Daten von Bewerber*innen ausschließlich zum Zweck der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens im Rahmen des Personalmanagements, insbesondere zum Zweck der Prüfung, inwiefern die Eignung und die Voraussetzungen zur Begründung eines Dienstverhältnisses vorliegen. Wir können unsere Stellen nur dann adäquat besetzen, wenn wir in einem gewissen Ausmaß personenbezogene Daten von unseren Bewerber*innen erhalten. Im Laufe des Bewerbungsprozesses werden ausschließlich personenbezogene Daten erhoben, die notwendig sind, um Ihre objektive Eignung für eine Stelle beurteilen zu können.
Wer bekommt meine personenbezogenen Daten?
Wir übermitteln keine Bewerbungsinformationen an unberechtigte Dritte. Ihre Bewerberdaten werden intern zunächst bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in der Personalabteilung verarbeitet und dann lediglich jenen Personen zugänglich gemacht, die im Bewerbungsverfahren entscheidungskompetent sind. Ferner wird bei jedem Bewerbungsverfahren eine Liste sämtlicher Bewerber*innen an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) übermittelt und eine Person des AKG kann bei einem möglichen Bewerbungsgespräch anwesend sein. Auch Mitglieder des Betriebsrates für das allgemeine Personal und/oder des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal können bei einem Bewerbungsgespräch anwesend sein. Bei Berufungen nach den §§ 98, 99 UG 2002 erhalten sämtliche Mitglieder der vom Senat eingesetzen Berufungskommission nach § 98 Abs 4 UG 2002 Ihre Bewerberdaten.
Welche Kategorien an Daten werden verarbeitet?
Wenn von Ihnen angegeben, verarbeiten wir folgende Datenkategorien:
- Ordnungsnummer, Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Geschlecht
- Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Lichtbild, Titel, akadem. Grade
- Personenstand, Eingangsdatum Bewerbung, Ausbildungsdaten, Berufserfahrung und Lebenslauf
- angestrebte Beschäftigung, Beginn der angestrebten Beschäftigung, Sprachkenntnisse
- spezielle Berufserfordernisse, Testergebnisse von Eignungstests, Referenz auf Ausschreibung
- Zeugnisse, Zusatzausbildungen, Qualifikationsnachweise, Funktionen, derzeitige Beschäftigung und sonstige Angaben
Sämtliche Informationen, die Sie etwa in einem Motivationsschreiben von sich Preis geben, können personenbezogene Daten darstellen und werden von der PLUS verarbeitet. Es ist Ihre Entscheidung, welche Informationen dies sind.
Auf welchen Rechtsgrundlagen werden meine Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsinformationen auf Grundlage der Erfüllung eines Vertrags bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und/oder aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), sollten wir von Ihnen eine Einwilligungserklärung zur Evidenzhaltung erhalten haben.
Unsere berechtigten Interessen liegen in der Besetzung ausgeschriebener Stellen mit den geeignetsten Bewerber*innen und der Validierung Ihrer Identität. Sollten Sie uns zur Berücksichtigung Ihrer besonderen Bedürfnisse Daten zur Verfügung stellen, welche eine besondere Kategorie personenbezogener Daten darstellen (z. B. Gesundheitsdaten), verarbeiten wird diese auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) / zur Erfüllung von Pflichten aus dem Arbeitsrecht (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO).
Die Teilnahme des AKG an Bewerbungsverfahren ergibt sich aus den §§ 41 ff UG 2002 sowie § 65 Abs 1 der Satzung der Universität Salzburg.
Der Betriebsrat für das allgemeine Personal, der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal sowie der AKG sind gemäß § 133 Abs 1 der Satzung der Universität Salzburg berechtigt, bei Berufungsverfahren nach den §§ 98, 99 UG 2002 je ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden.
Die Übermittlung Ihrer Bewerberdaten an externe Gutachter ergibt sich aus § 98 UG 2002.
Wie lange werden meine Bewerberdaten gespeichert?
Die Speicherung aller in diesem Zusammenhang bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Besetzung der konkreten Stellenausschreibung erfolgt so lange, wie für eine Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist, aber längstens für die Dauer von sieben Monaten nach einer möglichen Absage Ihrer Bewerbung zur Verteidigung von Rechtsansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
Eine Evidenzhaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen wird nur dann vorgenommen, wenn Sie diese wünschen und schriftlich in eine solche Evidenzhaltung einwilligen. Die Evidenzhaltung erfolgt dann für die von Ihnen angegebene Dauer, längstens jedoch für die Dauer von drei Jahren.
Bei Berufungsverfahren nach den §§ 98, 99 und 99a UG 2002 erfolgt eine Speicherung der Bewerberdaten für die Dauer von drei Jahren. Rechtsgrund hierfür ist die öffentlich-rechtliche Natur eines Berufungsverfahrens sowie die Notwendigkeit der Verteidigung bei aufsichtsbehördlichen Verfahren.
Weitere Informationen
Die übrigen Informationen wie etwa Ihre Rechte, Kontaktdaten der PLUS oder die Möglichkeit der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde können Sie dem allgemeinen Teil unserer Datenschutzerklärung entnehmen.