Studierende im Curriculum 2016/17 müssen in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums eine facheinschlägige Pflichtpraxis im Ausmaß von (zumindest) 6 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung absolvieren (9 ECTS-Anrechnungspunkte). Die Praxis kann zusammenhängend oder in Teilen absolviert werden. Dabei darf kein Teil weniger als 2 Wochen umfassen.

Abwicklung

  1. Vor Beginn der Praxis ist das Formular „Pflichtpraxis“ (siehe unten) mit Angabe der vorgesehenen Institution (Industriefirma oder F&E-Einrichtung) auszufüllen und dem/der Vorsitzenden der Curricularkommission zu melden. Dabei ist auch eine kurze Beschreibung der Tätigkeit anzugeben. Die Praxis muss von dem/der Vorsitzenden der Curricularkommission vorab genehmigt werden.
  2. Die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtpraxis ist durch die entsprechende Institution am Praxisformular zu bestätigen. Eventuelle Änderungen der Aufgaben sind kurz zu vermerken. Eine in Worte gefasste Beurteilung durch die verantwortliche Betreuungsperson ist verpflichtend.
  3. Damit die Praxis in PlusOnline erfasst wird, ist eine Anmeldung zur LV „012.PPR: Pflichtpraxis (Bachelorstudium Ingenieurwissenschaften, Version 16, 17; §9)“ erforderlich.
  4. Das Praxisformular kann nun zur endgültigen Bestätigung dem/der Vorsitzenden der Curricularkommission vorgelegt werden.
  5. Abschließend erfolgt die Benotung („mit Erfolg teilgenommen“) im Rahmen der oben genannten LV.
  6. Das Praxisformular ist für die Beantragung des Studienabschlusses aufzubewahren.

FORMULAR: Formular Pflichtpraxis