Platzvergabe bei Lehrveranstaltungen mit limitierter Teilnehmerzahl

Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit limitierter TeilnehmerInnenzahl
(§ 10):

(1) Die TeilnehmerInnenzahl ist im Bachelorstudium Medizinische Biologie für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen folgendermaßen beschränkt, wobei für sämtliche Pflicht-LVen ausreichend Plätze angeboten werden:

TeilnehmerInnenzahlen je LV-Typ
LV-TypTeilnehmerzahl
VOKeine Beschränkung
Grundkurs (GK), UE Mathematische Übungen für Biowissenschaf­ten, UE Mikrobiologische Übungen, UE Genetische Übungen für Medizinische Biologie, UV Tierische Modellsysteme, UV Funktionelle Histologie, UV und PS in BMB.1125
UE Übungen Allgemeine Chemie, UE Bioinformatische Übungen I, UE Bioinformatische Übungen II, UV Experimentelle Physik, UV Klinische Chemie, UV Angewandte Statistik für Biowissenschaften, PS Sys­tembiologie20
UV Molekulare Biologie und Biochemie, UV Physiologische Übungen, UV Grundlegende Methoden der molekularen Biologie, Grundlegende Methoden der Zellbiologie und Physiologie, UV Übungen zur zellulären Signalübertragung, BMB.12, SE Bachelorarbeit15

(2) Bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl werden bei Überschreitung der HöchstteilnehmerInnenzahl durch die Anzahl der Anmeldungen jene Studierenden bevorzugt aufgenommen, für die diese Lehrveranstaltung Teil des Curriculums ist.
(3) Studierende des Bachelorstudiums Biologie werden in folgender Reihenfolge in Lehrveranstaltungen aufgenommen:

  • vermerkte Wartelistenplätze aus dem Vorjahr
  • Studienfortschritt (Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Studium)
  • die höhere Anzahl positiv absolvierter Prüfungen
  • die höhere Anzahl an absolvierten Semestern
  • der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt
  • das Los.

Freie Plätze werden an Studierende anderer Studien nach denselben Reihungskriterien vergeben.
(4) Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen stehen zusätzlich zur vorgesehenen HöchstteilnehmerInnenzahl Plätze im Ausmaß von zumindest zehn Prozent der HöchstteilnehmerInnenzahl zur Verfügung. Diese Plätze werden nach dem Los vergeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf, apparativen Aufwand oder laborintensivem Charakter.
siehe auch §10 des Currciulums für das Bachelorstudium Medizinische Biologie