NEWS & Events


Neuerscheinung: F. Harrer, Goethe und das Recht

F. Harrer, Goethe und das Recht

 

(zum Info Folder)

 

 

 

 


Festschrift für Prof. Mosler 

Festschriftverleihung an Prof. Mosler

Am 26. September 2024 fand anlässlich des 65. Geburtstags von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler eine feierliche Festschriftübergabe an der Universität Salzburg statt. Der Festakt bot nicht nur Gelegenheit, das beeindruckende Lebenswerk und die Verdienste von Prof. Mosler zu würdigen, sondern auch sein Wirken als inspirierende Persönlichkeit hervorzuheben.

Foto: privat

Das Programm wurde durch Grußworte von Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Professor für Arbeits- und Sozialrecht, Univ.-Prof. DDr. DDr. h.c. mult. J. Michael Rainer, Dekan der Fakultät, sowie Univ.-Prof. Dr. Martin Auer, Fachbereichsleiter des FB Arbeits- und Wirtschaftsrecht, eröffnet. Es folgte ein Festvortrag von Sen.-Präs. i.R. Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras zum Thema „Können Kollektivverträge den Ausbildungskostenrückersatz ausgewogener und sicherer gestalten?„, der auch Prof. Moslers Verdienste und Bedeutung für die Wissenschaft und das Fachgebiet unterstrich.Eine Laudatio auf den Jubilar hielt Hon.-Prof.in RAin Dr.in Sieglinde Gahleitner, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, in der sie nicht nur die herausragenden fachlichen Leistungen von Prof. Mosler, sondern vor allem seine menschlichen Qualitäten betonte.

Besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war schließlich die Überreichung der Festschrift durch Mag. Heinz Korntner vom Manz-Verlag.

Durch eine musikalische Umrahmung erhielt die Veranstaltung eine festliche Note und fand in einem würdevollen und herzlichen Rahmen statt.


Gruber (Hrsg), Financial Lines Day 2024 (2024)

Cover
© Verlag Österreich

Aktuelle Entwicklungen in Cyber- und D-O-Versicherungen im Fokus
Der erste Financial Lines Day 2024 der Österreichischen Gesellschaft für Versicherungsfachwissen fand in Wien statt und hatte zum Ziel, den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Das Programm der Veranstaltung konzentrierte sich auf drei Themenschwerpunkte: die Cyberversicherung, die D&O-Versicherung und die Analyse der Markttrends. Dieser Tagungsband enthält die Schriftfassungen der Vorträge ua zu den neuen deutschen Cyber-AVB, zu Ransomware, zum Cyberausschluss in der Berufshaftpflichtversicherung, zu steuerlichen Problemen der D&O-Versicherung sowie zur D&O-Versicherung und Einlagenrückgewähr.

Weitere Informationen finden Sie auf der  Verlagsseite.


Sophie Schwertner, Kollektive Rechtssetzung und Arbeitnehmerähnlichkeit (2024)

Cover Schwertner, Kollektive Rechtssetzung und Arbeitnehmerähnlichkeit
© Manz

Die Arbeit untersucht, ob und wie Instrumente der kollektiven Rechtssetzung für arbeitnehmerähnliche Selbständige im Kontext der österreichischen Rechtsordnung nutzbar gemacht werden können. Aufgezeigt werden zunächst die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für nationale, dem Kollektivvertrag nachgebildete Instrumente zum Schutz Selbständiger. Dabei stehen va Fragen der Vereinbarkeit dieser mit dem unionsrechtlichen Kartellverbot sowie die Regelungsvorgaben, die sich aus den Grundfreiheiten ergeben, im Zentrum der Untersuchung. Darüber hinaus werden nationale Gestaltungsoptionen de lege ferenda erörtert und wird gezeigt, dass sich ein Regime kollektiver Rechtssetzung für arbeitnehmerähnliche Selbständige auch in Hinblick auf das geltende Kollektivvertragsrecht systemadäquat verwirklichen ließe.

Weitere Informationen finden Sie auf der  Verlagsseite.

Foto Sophie Schwertner
Foto: Geserick

Univ.-Ass. Dr.in Sophie Schwertner ist Universitätsassistentin (Postdoc) am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Ihre Dissertation wurde im Manz-Verlag veröffentlicht.
Die Arbeit wurde bereits mit dem Dissertationspreis der Ars Iuris, dem AK Wissenschaftspreis und dem Bayreuther Dissertationspreis für europäisches Arbeitsrecht ausgezeichnet. 


Host: Assoz. Univ.-Prof. MMag. DDr. Patrick Warto: 
International Intellectual Property Law (School & Conference 2024)


Salzburger Juristische Gesellchaft:
Vorträge des Wintersemesters 2024/2025


Erneuter Erfolg für Salzburger Studierende des Unternehmensrechts – Kartellrecht Moot Court 2024

Wie bereits im letzten Jahr konnte auch heuer wieder eine Studierende der PLUS beim Kartellrecht Moot Court in Wien den begehrten Titel „Best Speaker“ gewinnen. Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung.


Gruber, Internationales Versicherungsvertragsrecht (2024)

© Manz

Versicherungsverträge mit Auslandsberührung
Gerade im EU-Binnenmarkt, aber auch bei Online-Versicherungsverträgen, ist die Bestimmung jener nationalen Rechtsordnung, nach der ein grenzüberschreitender Versicherungsvertrag zu beurteilen ist, von eminenter praktischer Bedeutung.

”Internationales Versicherungsvertragsrecht“ ist die erste monografische Darstellung dieses schwierigen Rechtsgebiets in Österreich. Das Buch enthält eine systematische Darstellung der kollisionsrechtlichen Anknüpfung von Versicherungsverträgen nach der Rom I-Verordnung und stellt das Gebiet der internationalen Versicherungsverträge nach dem neuesten rechtswissenschaftlichen Forschungsstand dar. Besonderer Wert wird auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH gelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der  Verlagsseite.


Taiwan Social Welfare Leaders‘ Summit 2024 in Taipeh:

Prof. Felten spricht über das Instrument der Verhandlung im österreichischen Sozialrecht.

Foto: privat

Am 30. April und 1. Mai 2024 fand in Taipeh, Taiwan, der „Taiwan Social Welfare Leaders‘ Summit 2024“ statt. Einer der Keynote-Speaker war Prof. Elias Felten (FB Arbeits- und Wirtschaftsrecht), der neben einem Vortrag auch einen Workshop zum Thema „Das Instrument der Verhandlung im österreichischen Sozialrecht“ hielt. In Taiwan gibt es ein neues Gesetz, das zum ersten Mal vorsieht, dass die Erbringung sozialer Dienstleistungen vom Staat durch Verhandlungen mit sozialen Dienstleister:innen (zB NGO) sicherzustellen sind. Vergleichbare Verhandlungslösungen gibt es auch im Österreichischen Sozialsystem. Ziel der Konferenz war es daher, einen Rahmen für den wechselseitigen Erfahrungsaustausch zu bieten. Prof. Felten erklärte in seinem Vortrag anhand konkreter Beispiele, wie diese Verhandlungen in Österreich rechtlich organsiert sind, wer diese Verhandlungen führt und welche Rechtswirkungen den Verträgen zukommen. In der gemeinsamen Diskussion wurden dann die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem österreichischen und taiwanesischen System herausgearbeitet.

Foto: privat

Rußegger, Unionsrechtskonformität des Urlaubsgesetzes (2024)

Cover Unionrechtskonformität des Urlaubsgesetzes
© ÖGB Verlag

Weitere Informationen finden Sie auf der   Verlagsseite.


Warter, Gesundheits-Apps in der österreichischen Sozialversicherung (2024)

© Manz

Weitere Informationen finden Sie auf der   Verlagsseite.


Antrittsvorlesung Univ.-Prof. Dr. Elias Felten

Am 18.1.2024 hielt Univ.-Prof. Dr. Elias Felten seine Antrittsvorlesung zum Thema „Kollektive Mächte – Macht des Kollektivs“ in der Bibliotheksaula der Paris Lodron Universität Salzburg.

Foto: privat

Im Oktober 2022 folgte er dem Ruf als Universitätsprofessor für Arbeitsrecht und Sozialrecht am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht an die Paris Lodron Universität Salzburg. Hier hatte er sich bereits 2015 mit einer Arbeit zum Thema „Koalitionsfreiheit und Arbeitsverfassungsrecht“ habilitiert. Nach einem Ruf im Jahr 2017 an die Johannes Kepler Universität Linz, an der er Universitätsprofessor für Arbeitsrecht und Sozialrecht und Vorstand des gleichnamigen Instituts war, kehrte er schließlich nach Salzburg zurück.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen Kollektivvertrags- und Betriebsverfassungsrecht sowie im österreichischen und europäischen Sozialversicherungsrecht. Er ist österreichischer Experte im unabhängigen, von der Europäischen Kommission finanzierten, Forschungsnetzwerk MoveS, welches sich mit Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Sozialrechtskoordinierung beschäftigt, sowie Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München.
Univ.-Prof. Dr. Elias Felten publiziert ua in inländischen und ausländischen Fachzeitschriften. Darüber hinaus ist er Co-Schriftleiter der renommierten österreichischen Fachzeitschrift „Das Recht der Arbeit“ und kooptiertes Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht und außerdem Co-Herausgeber des „Systems zum österreichischen Sozialversicherungsrecht“. Im In- und Ausland ist er als Vortragender tätig, gibt regelmäßig Workshops für die Praxis und berät diese auch in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.


Kartellrecht Moot Court von BWB, ELSA und DORDA – die Anmeldefrist hat begonnen!

Bis 31.1. 2024 besteht noch die Möglichkeit, sich am diesjährigen Kartellrechts Moot Court  anzumelden. Als Teilnehmende werden Sie von renommierten Kanzleien betreut.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Seminar Moot Cort Kartellrecht zu besuchen: separate Anmeldung ab 1.2.2024 über PLUSonline; LV-Nr. 101.007 – mit 9 ECTS im gleichnamigen Fächerbündel anrechenbar!

Nutzen Sie diese Chance!

Zur erfolgreichen Teilnahme der Salzburger Teams im Jahr 2023!

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Moot Court Arbeitsrecht

(LV-Nr. 101.077)
Eröffnungsveranstaltung am 2. 2. 2024, 11-13 Uhr, HS 205
Nur begrenzt verfügbare Plätze!


Moot Court Arbeitsrecht
Moot Court Arbeitsrecht

MoveS-Seminar

Sozialrechtskoordinierung: Aktuelle Trends und Herausforderungen

Am 29. Juni 2023 fand auf der Edmundsburg ein ganztägiges Seminar mit dem Titel „Europäische Sozialrechtskoordinierung: Aktuelle Trends und Herausforderungen“ in Kooperation zwischen dem Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht und dem europäischen Forschungsnetzwerk „MoveS“ statt. Unter Beteiligung der Europäischen Kommission wurden Themen, wie Digitalisierung, Telearbeit oder Koordinierung von Familienleistungen von renommierten Experten aus dem In- und Ausland kritisch beleuchtet. Der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, als Motor der Sozialrechtskoordinierung, wurde dabei besonderes Augenmerk gewidmet. Die rege Diskussion der knapp 90 Teilnehmer:innen hat eindrucksvoll die Bedeutung der Fragestellungen für Theorie und Praxis bezeugt.

MoveS Tagung
© Universität Salzburg

 

MoveS Tagung
© Universität Salzburg

 

MoveS Tagung
© Universität Salzburg

 

© Universität Salzburg

 

© Universität Salzburg

Moot Court Arbeitsrecht Bundesfinale

Bereits zum vierten Mal fand dieses Jahr der Österreichische Moot Court aus Arbeitsrecht statt. Und das mit einer Neuerung: Erstmals wurde der Wettbewerb nicht in Wien ausgetragen, sondern vom Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg organisiert und veranstaltet.

MC AR 2023
© Obermeyr

MC AR 2023
© Obermeyr

Vertreten waren sieben Universitäten aus ganz Österreich (WU, Uni Wien, Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt und Innsbruck). Ein – außer Konkurrenz antretendes – „Sozialpartnerteam“ (WKÖ und AK) komplettierte die Runde. Konkret traten Teams aus je zwei Studierenden in einem fiktiven Gerichtsverfahren vor dem OGH gegeneinander an. Grundlage dafür bildete ein Berufungsurteil zu den Themen betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen, vertragliche und mündliche Zusagen und Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Betriebsvereinbarung. Aufgabe der Studierenden war es, je eine Revision und eine Revisionsbeantwortung zu verfassen und diese dann in einem Plädoyer vorzutragen.

Bewertet wurden die Teams von einem hochkarätig besetzten Richter:innensenat, bestehend aus Hofrat Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras (Senatspräsident am OGH), RAin Hon.-Prof.in Dr.in Sieglinde Gahleitner (Richterin am VfGH) und Univ.-Prof. Dr. Elias Felten. Als fachkundige Laienrichter:innen waren Dr. Wolfang Kozak (AK Wien) und Isabella Reiter LLB.oec (WK Salzburg) im Einsatz.

Das Team der Universität Wien triumphierte: Es gewann nicht nur die Gesamtwertung, sondern auch den Preis für den besten Schriftsatz. Es konnte sich im großen Finale gegen das Team der WU Wien durchsetzen. Der Preis für das beste Plädoyer ging an die Universität Klagenfurt. Freilich ist die Leistung aller Studierenden hervorzuheben, die unter Zeitdruck nicht nur hervorragende Schriftsätze schrieben und rhetorisch ausgezeichnet plädierten, sondern vor allem durch ihr professionelles Auftreten und Engagement einen fairen Wettbewerb ermöglichten.

Elias Felten, Rudolf Mosler und Leonie Obermeyr


Kartellrecht Moot Court 2023

Studierende des Unternehmensrechts können beim diesjährigen Kartellrecht Moot Court in Wien sowohl den Team-Wettbewerb wie auch die Kategorie „Best Speaker“ für sich entscheiden.
Am 2. Juni fand das Finale des diesjährigen Kartellrecht Moot Court in Wien statt. Dieser wurde heuer bereits zum neunten Mal von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gemeinsam mit ELSA Austria und der Rechtsanwaltskanzlei DORDA veranstaltet. Die PLUS stellte ein komplettes Team mit vier Studierenden und beteiligte sich an einem weiteren mit zwei Studierenden. Sie war damit nach der Universität Wien, die nicht weniger als sieben volle Teams stellte, die am stärksten vertretene Universität im Wettbewerb.

Kartellrecht Moot Court 2023
© Kay Müller, v.l.n.r: Dekan o.Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. mult. Johannes Michael Rainer, Tania Veronica Loderbauer, Carina Erber, Adrian Noel Müry, Pia Möslinger-Gehmayr, Julia Helminger, Marie-Christin Prechtl, Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Marcus W. A. Sonnberger

Salzburger gewinnen auf ganzer Linie.
Die Salzburger Teams vertraten jeweils die Antragsgegnerseite in einem komplexen Fall betreffend Online-Buchungsplattformen. Das Team Universität Salzburg 1 (in der Reihenfolge der Sprechenden: Marie-Christin Prechtl, Pia Möslinger-Gehmayr, Julia Helminger, Tania Veronica Loderbauer) konnte dabei das Finale für sich entscheiden und damit den diesjährigen Kartellrecht Moot Court als „bestes Team“ gewinnen. Aus allen Einzelleistungen konnten sich zudem zwei Studierende der PLUS für das Finale um den Titel „Best Speaker“ qualifizieren, welches Herr Adrian Noel Müry sogar gewonnen hat.
Die Studierenden wurden von den Rechtsanwaltskanzleien Cerha Hempel sowie Burgstaller & Partner betreut und vom Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht/Bereichsteil Unternehmensrecht im Rahmen eines Fächerbündels begleitet. Dieses setzt sich aus einer vertiefenden Vorlesung Kartellrecht sowie einem eigenen Moot Court-Seminar zusammen, die beide von Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Marcus W. A. Sonnberger aus dem Unternehmensrecht (Lehrstuhl Univ.-Prof. Dr. Martin Auer) gehalten wurden.


Ärztliches und nichtärztliches Vertragspartnerrecht (2023)

Mosler (Hrsg), Ärztliches und nichtärztliches Vertragspartnerrecht
© Manz

Mosler Rudolf (Hrsg)
Das umfangreiche Werk behandelt das ärztliche Vertragspartnerrecht sowie das Vertragspartnerrecht der anderen Gesundheitsberufe in allen Facetten. Ein versiertes Autorenteam rund um den Herausgeber Rudolf Mosler bereitet relevante Rechtsgrundlagen und Judikatur tiefgreifend auf, setzt sich kritisch mit einschlägiger Literatur auseinander und gibt Einblicke in die Praxis des Vertragspartnerrechts.


 

Veranstaltungen im Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Mit folgendem Link gelangen Sie zu den Veranstaltungsseiten der verschiedenen Forschungsabteilungen unseres Fachbereichs, zum Wissensnetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zur Rechtsakademie.


Neuerscheinung von Prof. F. Harrer im Oktober 2022:

 Organhaftung

Zur Beschreibung


Erneute Auszeichnung für Univ.-Prof. Dr. Walter J. PFEIL 

Foto Ehrungsfestakt
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr 28.4.2022

Der hochgeschätzte Arbeits- und Sozialrechtsrechtsexperte Dr. Walter J. PFEIL ist ua für seinen unermüdlichen Einsatz für soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft und das Engagement für benachteiligte Gruppen vom Land Salzburg geehrt worden. 

Das GROSSE VERDIENSTZEICHEN DES LANDES SALZBURG wurde von LH Dr. Wilfried Haslauer in einem feierlichen Rahmen überreicht. 


„Update Personengesellschaften“
(GesBR, OG, KG, GmbH&CoKG)

Seminar Prof. Friedrich Harrer gemeinsam mit Dr. Manuel Steiner

im Rahmen der Salzburger Rechtsakademie

am 20.05.2022 von 14:00 – 18:00 Uhr

(Anmeldung bis 13. Mai 2022 erforderlich; begrenzte Teilnehmerzahl)


Festschrift Walter J. Pfeil

Anlässlich des 65. Geburtstags von Prof. Walter J. Pfeil widmen ihm seine SchülerInnen und WegbegleiterInnen eine Festschrift mit einer Fülle an vielfältigen Beiträgen. Dabei werden aktuelle und allgegenwärtige Themen des österreichischen und europäischen Arbeits- und Sozialrechts ebenso behandelt wie ausgewählte Fragen der Rechtsphilosophie und Wirtschaftswissenschaften.

Den in RECHTaktuell erschienenen Beitrag finden Sie unter diesem  link

Für weitere Impressionen (©PLUS, ASR) vom Festakt am 18. 03. 2022 klicken Sie bitte unterhalb:

Eröffnung              Grußworte Walter J. Pfeil              Herausgeber*innen/Manz              Gruppenbild


Erneute Auszeichnungen für den Fachbereich

Univ.-Ass. Mag.a Viktoria Strasser und Univ.-Ass. Mag. André Flatscher aus dem Bereich Arbeitsrecht- und Sozialrecht erhielten den AK Wissenschaftspreis 2021

Diplomarbeit: Die Abdingbarkeit des § 1155 ABGB (Viktoria Strasser)
Die vorliegende Diplomarbeit behandelt die Fortzahlung des Entgelts, wenn die Arbeitsleistungaufgrund von Umständen, die dem Arbeitgeber zuzuordnen sind, nicht erbrachtwerden kann. Die Rechtsgrundlage dieser Form der Entgeltfortzahlung bildet § 1155 ABGB, der bislang von Lehre und Rechtsprechung als Norm mit dispositivem Charakterqualifiziert wurde. Die Diplomarbeit fokussiert sich nun darauf, die (unscharfen) Grenzen der Zulässigkeit einer Abbedingung des § 1155 ABGB zu untersuchen und – im Anschluss daran – ganz grundsätzlich zu fragen, ob § 1155 ABGB tatsächlich als Norm mit dispositivem Charakter angesehen werden kann.

Diplomarbeit: Aktuelle Problemstellungen der Arbeitszeiterfassung und- aufzeichnung (André Flatscher)
In einer umstrittenen Entscheidung im Mai 2019 kam der EuGH zu der Erkenntnis, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die von jedem/er einzelnen Arbeitnehmer/in geleistete Arbeitszeit aufzuzeichnen. Diese Arbeit setzt sich in ihrem ersten Teil mit allen wesentlichen rechtlichen Aspekten der Arbeitszeitaufzeichnung im österreichischen Arbeitszeitrecht auseinander. Im zweiten Teil werden die besagte Ent- scheidung und die sich daraus ergebenden Vorgaben im Detail erläutert. Anhand dieser Grundlage erfolgt eine Beurteilung, inwieweit die nationalen Regelungen unionsrechts- konform ausgelegt werden können. Schlussendlich hat die Arbeit das Ziel, allenfalls dar- zulegen, welche innerstaatliche Vorschriften nunmehr dem Unionsrecht widersprechen und angepasst werden müssen.


Weitere Auszeichnungen für den Fachbereich

Nach den großen Erfolgen beim renommierten Bankenverbandspreis wurden die Leistungen des Salzburger Unternehmensrechts nun erneut ausgezeichnet: Herr Univ.-Ass. Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. und Herr Dr. Manuel Steiner wurden mit ihren Dissertationen auch mit dem Walter Haslinger Preis prämiert!

Darüber hinaus wurde Herrn Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Marcus W. A. Sonnberger ein Wissenschaftlicher Preis durch den Verein der Dr. Alois Mock Preise (vormals Leopold Kunschak Preise) zuerkannt. Er erhielt den Preis für seine im Verlag Österreich erschienene und bereits mit dem Jean Monnet Wissenschaftspreis für Europarecht und einem Förderpreis des Walter Haslinger Preises ausgezeichnete Dissertation.

 v.l.n.r.: Preisträger Andreas Gaggl, Prof. Friedrich Harrer, Preisträger Marcus Sonnberger, Prof. Martin Auer, Preisträger Manuel Steiner und Dekan Prof. Michael Rainer. ©Kolarik
 v.l.n.r.: Preisträger Andreas Gaggl, Prof. Friedrich Harrer, Preisträger Marcus Sonnberger, Prof. Martin Auer, Preisträger Manuel Steiner und Dekan Prof. Michael Rainer. ©Kolarik

Der Walter Haslinger Preis wird von der Walter Haslinger Privatstiftung für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts und der wirtschaftsrelevanten Teile des allgemeinen Privatrechts, verliehen. In diesem Jahr gingen gleich zwei von drei Auszeichnungen an das Salzburger Unternehmensrecht, das damit wie schon beim Bankenverbandspreis wieder besonders stark vertreten ist.

 https://www.haslinger-nagele.com/wissenschaft/walter-haslinger-preis/


Großer Erfolg für den Fachbereich – Haupt- und Nebenpreise beim Bankenverbandspreis!

Univ.-Ass. Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. wurde mit einem der beiden Hauptpreise des Bankenverbands ausgezeichnet. Nebenpreise ergingen an Univ.-Ass. Mag. Julian Koblmüller und Dr. Manuel Steiner.

Der Bankenverbandspreis wird seit mehr als 40 Jahren im Bereich des Wirtschafts- und Bankrechts ausgeschrieben. Er wird ausschließlich für Arbeiten vergeben, die dem strengen Peer Review durch eine wissenschaftliche Fachjury standhalten. Er ist ein Gütesiegel, das für wissenschaftliche und fachliche Qualität steht.

Drei von neun Preisen gingen in diesem Jahr nach Salzburg. Damit ist die Salzburger Juristenfakultät deutlich überrepräsentiert. Dies unterstreicht die schon seit jeher starke Position des Salzburger Unternehmensrechts. O.Univ.-Prof. DDr. DDr. h.c. J. Michael Rainer, Dekan der Rechtswissen­schaftlichen Fakultät, zeigte sich hocherfreut: „Durch die dreifache Auszeichnung vielversprechender junger Wissenschaftler zeigt sich die exzellente Förderung des juristischen Nachwuchses an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg.“

Preisträger Unternehmensrecht
 v.l.n.r.: Prof. Wolfgang Faber, Preisträger Manuel Steiner, Prof. Martin Auer, Hauptpreisträger Andreas Gaggl, Prof. Friedrich Harrer, Preisträger Julian Koblmüller und Prof. Michael Rainer. ©Kolarik

Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. erhielt einen der beiden Hauptpreise für seine im Linde Verlag publizierte Arbeit „Gläubigerschutz bei Umgründung der GmbH und Co KG“. Der Vorsitzende der Jury, Univ.-Prof. Dr. Martin Winner, führt dazu in der Begründung aus:

„Andreas Gaggl hat mit seiner Dissertation zum Thema ‘Gläubigerschutz bei Umgründungen der GmbH & Co KG’ ein praktisch wichtiges und dogmatisch äußerst anspruchsvolles Thema bravourös behandelt. In seiner sehr gut lesbaren und äußerst lesenswerten Arbeit entwickelt er für wichtige Fragen eine Vielzahl eigenständiger und überzeugender Lösungen, die sich ausgezeichnet in das bestehende System einordnen. Damit hat er Wesentliches zur Diskussion dieser Rechtsfragen beigetragen.”

Zum Inhalt: Unternehmerische Aktivitäten sollen sich nicht auf „Einzelkämpfer“ beschränken. Daher stellt der Gesetzgeber verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Diese werden in Personen- und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Bei Personengesellschaften (wie der KG) haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften (wie der GmbH) haftet dagegen nur die Gesellschaft selbst. Indes hat diese Haftungsbeschränkung ihren Preis. Es gelten strenge Bestimmungen zur Aufbringung und Erhaltung eines Mindestkapitals, das den Gläubigern als Befriedigungsfonds dienen soll. Grundgedanke der GmbH & Co KG ist es, die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften in einer Rechtsform zu kombinieren. Sie wurde denn auch nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch die Praxis geschaffen. Obwohl es sich um eine Personengesellschaft handelt, trifft keine natürliche Person eine unbeschränkte Haftung. Für die Gesellschaftsgläubiger kann das problematisch sein. Hinzu kommt, dass sich wirtschaftliche Gegebenheiten ständig ändern. Mitunter ist es dann sinnvoll, die rechtlichen Strukturen anzupassen und z.B. aus einer GmbH eine GmbH & Co KG zu machen oder umgekehrt (Umgründung). Das bringt für die Gesellschaftsgläubiger wiederum besondere Gefahren mit sich. Damit ist das Forschungsfeld der Arbeit auch schon umschrieben: Im Kern geht es um Gläubigerschutz bei Umgründung einer gesellschaftsrechtlichen Mischform. Aufbauend auf der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zum Einlagenrückgewährverbot werden insbesondere Realteilung, Umwandlung und Vermögensübergang nach § 142 UGB behandelt. Erstbetreuer der Arbeit war Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Auer. Die Zweitbetreuung hat Herr az.Univ.-Prof. DDr. Patrick Warto übernommen.

Mag. Julian Koblmüller wurde von der Fachjury mit einem Nebenpreis ausgezeichnet. Die im LexisNexis Verlag erschienene Monografie mit dem Titel „Die Anfechtung von Personengesellschaftsverträgen wegen Irrtums“ behandelt eine Materie an der Schnittstelle von allgemeinem Zivilrecht und dem Personengesellschaftsrecht. Kernfrage ist, ob und inwieweit die irrtumsrechtlichen Bestimmungen der §§ 871 ff ABGB mit ihren Rechtsfolgen auf Personengesellschaftsverträge Anwendung finden. Es geht – vereinfacht ausgedrückt – darum, ob eine Person, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks (z.B. den Betrieb eines Unternehmens) mit anderen zusammenschließt, den Vertrag rückwirkend beseitigen und das bisher Geleistete zurückverlangen kann, wenn sie beim Vertragsabschluss falschen Vorstellungen unterlegen ist. Solche Irrtümer eines Gesellschafters können beispielsweise in Bezug auf seine Vertragspartner, die eingegangenen Verpflichtungen, die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten oder aber auch hinsichtlich des zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs auftreten. Betreuer war ebenso Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Auer.

Dr. Manuel Steiner erhielt ebenfalls einen Nebenpreis für seine im MANZ Verlag veröffentlichte Arbeit „Geschäftsleiterhaftung im Wettbewerbsrecht“. Untersucht wurden innenhaftungsrechtliche Probleme wie die Frage, ob eine gegen ein Unternehmen verhängte, zum Teil exorbitant hohe, Kartellgeldbuße vom Geschäftsleiter herausverlangt werden kann oder ob Vorteile, die aus einem Kartellverstoß resultieren, bei der Schadenersatzhaftung des Geschäftsleiters zu berücksichtigen sind. Auch die Frage, wie ein Geschäftsleiter beim alltäglichen Problem der unklaren Rechtslage vorzugehen hat, wurde diskutiert.  Außerdem war zu klären, ob ein Manager für Kartellrechts- und Wettbewerbsverstöße nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber geschädigten Dritten haftet. Schließlich wurde untersucht, ob und inwieweit eine Beschränkung der möglicherweise existenzvernichtenden Haftung möglich ist. Erstbetreuer der Arbeit war Herr RA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer. Zweitbetreut wurde die Studie von Herrn em. o.Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley).

Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. ist als Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei Univ.-Prof. Dr. Martin Auer tätig. Mag. Julian Koblmüller war dort bis letztes Jahr Studienassistent und ist nun Universitätsassistent am Fachbereich Privatrecht am Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber. Dr. Manuel Steiner war Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei RA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und absolviert zurzeit seine Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz.


ZFR-Award 2020

Die 2021 im Lindeverlag veröffentlichte Diplomarbeit  Das Basisinformationsblatt für Versicherungsanlageprodukte nach der PRIIP-Verordnung von Mateusz Wilgodzki wurde mit dem  ZFR-Award 2020 prämiert.
Mag. Mateusz Wilgodzki unterstützte während seines Studiums an der Universität Salzburg einige Semester lang unseren Fachbereich als Studentischer Mitarbeiter im Bereich Unternehmensrecht bei Prof. Gruber.
Wir gratulieren sehr herzlich!


Weitere interessante Links:

(160621/SAA)