Präventivfachkräfte
Zu den Präventivfachkräften gehören neben den hier aufgezählten Sicherheitsfachkräften auch Arbeitsmediziner*innen und sonstige Fachleute wie z.B. Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen.
Sicherheitsfachkräfte
Sicherheitsfachkräfte (SFK) haben die Aufgabe ( § 76 ASchG) , die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.
Wenn Sie Fragen hierzu oder zum Thema Arbeitnehmer*innenschutz allgemein haben, kontaktieren Sie bitte eine der Sicherheitsfachkräfte.
Sicherheitsvertrauenspersonen
Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind Arbeitnehmer mit besonderen Funktionen ( § 11 ASchG) bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. SVP sind vom Arbeitgeber mit Zustimmung der Belegschaftsorgane zu bestellen ( § 10 ASchG). Sie informieren und beraten bei festgestellten Mängeln. Entsprechend ihrer Funktion als Arbeitnehmervertreter sind ihre Aufgaben die Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern und Belegschaftsorganen. Sie sind weder Präventivfachkräfte, noch sind sie diesen unterstellt. Die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bleibt Verpflichtung des Arbeitgebers. Nähere Regelungen zur Mindestanzahl, Auswahl und Qualifikation von SVP erfolgen in der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO).
Eine Aufstellung der Sicherheitsvertrauenspersonen an der PLUS finden Sie im INTRANET/Confluence (PLUS intern).
Arbeitsinspektion
Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde. Die Arbeitsinspektion ist nicht nur Kontroll- und Aufsichtsorgan. Sie hat auch den gesetzlichen Auftrag, die Arbeitgeber zur Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des Arbeitnehmerschutzes anzuhalten und sie nötigenfalls zu beraten.
Bei Fragen zur Arbeitsinspektion, kontaktieren Sie bitte eine der Sicherheitsfachkräfte.