Lehramtsstudium, Unterrichtsfach Latein
Nächster Prüfungstermin:
Schriftliche Fachprüfung „Lateinische Sprache“im Studienjahr 2023/24
Montag, 30. September 2024: 11:00–15:00 (Unipark, Romanistik, Raum 3.352)
BA – Modulprüfung: Erste Fachprüfung
MA – Fachprüfung II: lateinische Sprache
Ende der Anmeldefrist: 25.09.2024
Hinweis zur Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung erfolgt über PLUS Online bzw. über das Prüfungsangebot des Fachbereichs Altertumswissenschaften.
Achtung: Autorenvorlesung NEU!
Ab dem Wintersemester 2016/17 werden die Vorlesungen „Lateinische Autoren, Literaturgattungen und Epochen“ in zwei unterschiedlichen Typen angeboten:
Typ I: 2 ECTS, geringere Prüfungsanforderungen.
Typ II: 3 ECTS, höhere Prüfungsanforderungen.
Vorlesungen des Typs I sind nur für Studierende des LA nach Studienplan 2019 vorgesehen. Studierende aller älteren Studienpläne sowie von Nicht-Lehramtsstudien benötigen Vorlesungen des Typs II.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der LV-Anmeldung!
Informationen zu den Fachprüfungen (Latein)
Die Fachprüfung des Bachelorstudiums („1. Fachprüfung“) ist eine 4-stündige schriftliche Prüfung über das Modul L B 5 und umfasst daher die „Geschichte der römischen Literatur 1 und 2“ ebenso sowie eine Übersetzungsklausur. Der Kanon, aus dem der Übersetzungstext genommen wird, umfasst:
- Cicero, Philippica 3–5
- Livius, Buch 21
- Ovid, Metamorphosen Buch 1
- Sallust, Coniuratio Catilinae
- Seneca, De brevitate vitae
- Tibull, Buch 1
- Vergil, Aeneis Buch 1 und 4
Vokabel, die im Grundwortsatz von Fischer enthalten sind, werden nur in Sonderfällen angegeben
Die Fachprüfung des Masterstudiums („2. Fachprüfung“) dauert ebenso vier Stunden; für diese Prüfung wird kein derartiger Kanon vorgegeben, es kommen daher Texte folgender Genera in Frage:
- Geschichtsschreibung, Biographie
- narrative Prosa (Roman u. dgl.)
- Epistolographie
- Reden, Predigten
- philosophische / theologische Schriften allgemeinen Inhalts
- Epos und Lehrgedicht (soweit nicht zu fachspezifisch)
- Elegie, Bukolik
- Hymnen
- poetische Briefe und Gelegenheitsgedichte
- Fabeln
- Drama
Nicht in Frage kommen:
- markant vorklassische oder vulgärlateinische Texte
- Texte, die spezifisches Fachvokabular bzw. Fachkenntnisse jenseits der Philologie erfordern (auch im Rahmen von an sich für die Prüfung geeigneten Gattungen)
- Texte, die nicht für sich stehen können (Kommentare u. dgl.)
- Urkunden oder Inschriften
- Lyrische Kleinformen
- Epigramme
Die Benützung eines Wörterbuches (bzw. mehrerer Wörterbücher) ist gestattet.