Lehramtsstudium, Unterrichtsfach Latein
Nächster Fachprüfungstermin im WS 2024/25:
Dienstag, 18. Februar 2025: 10:00–14:00 (SR 1.42, Residenzplatz 1, Stiege 4, 1. Stock)
BA – Modulprüfung: Erste Fachprüfung
MA – Fachprüfung II: lateinische Sprache
Ende der Anmeldefrist: 16.02.2025
Hinweis zur Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung erfolgt über PLUS Online bzw. über das Prüfungsangebot des Fachbereichs Altertumswissenschaften.
Informationen zu den Fachprüfungen (Latein)
Die Fachprüfung des Bachelorstudiums („1. Fachprüfung“) ist eine 4-stündige schriftliche Prüfung über das Modul L B 5 und umfasst daher die „Geschichte der römischen Literatur 1 und 2“ ebenso sowie eine Übersetzungsklausur. Der Kanon, aus dem der Übersetzungstext genommen wird, umfasst:
- Cicero, Philippica 3–5
- Livius, Buch 21
- Ovid, Metamorphosen Buch 1
- Sallust, Coniuratio Catilinae
- Seneca, De brevitate vitae
- Tibull, Buch 1
- Vergil, Aeneis Buch 1 und 4
Vokabelangaben: Alles, was nicht im vereinbarten Grundwortschatz (Vischer) enthalten ist, wird angegeben.
Wörterbuchverwendung: Eingeschränkt möglich. Eine Auswahl an Wörterbüchern liegt auf; Sie können 5 Mal im Laufe der Prüfung auf diese Wörterbücher zugreifen und damit arbeiten. Bitte achten Sie darauf, die Wörterbücher jeweils nicht so lange zu okkupieren, dass andere PrüfungsteilnehmerInnen blockiert würden. Es ist erlaubt, den Prüfungsbogen zum Nachschauen mitzubringen.
Benotung, Vetofunktionen etc.:
Der Übersetzungsteil der Prüfung muss jedenfalls positiv absolviert werden (Vetofunktion). Eine befriedigend, gut oder sehr gut absolvierte Literaturgeschichte-Teilprüfung wirkt sich positiv auf die Benotung des Übersetzungsteils aus.
Eine deutlich positive Prüfungsleistung (gutes Genügend und aufwärts) im Bereich der Literaturgeschichte wird auch bei negativer Übersetzungsleistung dokumentiert. Ob Sie in diesem Falle die Literaturgeschichte bei einem weiteren Antritt erneut probieren oder die „alte“ Note beim erneuten Antritt übernehmen, ist Ihnen überlassen. Wenden Sie sich bitte im Zweifelsfall an J. Schaffer.
Die Fachprüfung des Masterstudiums („2. Fachprüfung“) dauert ebenso vier Stunden; für diese Prüfung wird kein derartiger Kanon vorgegeben, es kommen daher Texte folgender Genera in Frage:
- Geschichtsschreibung, Biographie
- narrative Prosa (Roman u. dgl.)
- Epistolographie
- Reden, Predigten
- philosophische / theologische Schriften allgemeinen Inhalts
- Epos und Lehrgedicht (soweit nicht zu fachspezifisch)
- Elegie, Bukolik
- Hymnen
- poetische Briefe und Gelegenheitsgedichte
- Fabeln
- Drama
Nicht in Frage kommen:
- markant vorklassische oder vulgärlateinische Texte
- Texte, die spezifisches Fachvokabular bzw. Fachkenntnisse jenseits der Philologie erfordern (auch im Rahmen von an sich für die Prüfung geeigneten Gattungen)
- Texte, die nicht für sich stehen können (Kommentare u. dgl.)
- Urkunden oder Inschriften
- Lyrische Kleinformen
- Epigramme
Wörterbuchverwendung: uneingeschränkt (bringen Sie bitte Wörterbücher Ihrer Wahl selbst mit).
Achtung: Autorenvorlesung NEU!
Ab dem Wintersemester 2016/17 werden die Vorlesungen „Lateinische Autoren, Literaturgattungen und Epochen“ in zwei unterschiedlichen Typen angeboten:Typ I: 2 ECTS, geringere Prüfungsanforderungen.Typ II: 3 ECTS, höhere Prüfungsanforderungen.Vorlesungen des Typs I sind nur für Studierende des LA nach Studienplan 2019 vorgesehen. Studierende aller älteren Studienpläne sowie von Nicht-Lehramtsstudien benötigen Vorlesungen des Typs II.Bitte berücksichtigen Sie dies bei der LV-Anmeldung!