Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)

Der AKG hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Organe der Universität entgegenzuwirken und unterstützt die Universität bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zur Gleichbehandlung.

Entsprechend dem  UG 2002 (§ 41 ff, insbes. § 42) und der Satzung der Universität Salzburg (insbesondere Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan) handelt der AKG unabhängig sowie weisungsfrei, ist zu sämtlichen Personalaufnahmeverfahren der Universität beizuziehen und überprüft die Einhaltung der Frauenquote von 50% in allen Kollegialorganen

Überdies ist der AKG Anlaufstelle für Mitarbeiter*innen sowie (neben der ÖH) auch für Studierende, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Der gesamte AKG (alle Mitglieder und die gesamte Verwaltung) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.  

  • 22 Hauptmitglieder & 8 Ersatzmitglieder setzen sich für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ein

    Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

    22 Hauptmitglieder & 8 Ersatzmitglieder setzen sich für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ein

    Die AKG Mitglieder werden von den Kurien im Senat entsandt, sind aber in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Für alle Mitglieder des AKG gilt die gremiale Verschwiegenheitspflicht!

  • Gleichbehandlung
    Stellenverfahren – Antidiskriminierung – Frauenquoten

    Gleichbehandlung

    Stellenverfahren – Antidiskriminierung – Frauenquoten

    Unterstützung für die Angehörigen und Abteilungen der PLUS

  • Unser Team ist für Sie da!

    Unser Team ist für Sie da!

    Vorsitzenden-Team, Mitglieder & Büro

    Wir alle unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und behandeln Anliegen stets vertraulich (soweit nicht anders gewünscht).
    Mitglieder sind u.a. für einzelne Abteilungen und/oder Fachbereiche zuständig (Stellenverfahren u.ä.).