Bewerbung & Nominierung von Heimatuniversität

Voraussetzung für einen Erasmus-/SEMP-Sudienaufenthalt an der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) ist, dass Ihre Heimatuniversität mit uns ein gültiges Erasmus-/SEMP-Abkommen abgeschlossen hat. Im Rahmen dieses Vertrages ist eine bestimmte Anzahl an Plätzen in Salzburg vereinbart. Diese Plätze werden von Ihrer Heimatuniversität verwaltet und vergeben. Wenn Sie also ein Semester oder ein Studienjahr als Erasmus-/SEMP-Student*in  an der PLUS verbringen wollen, müssen Sie sich an Ihrer Heimatuniversität bewerben. Wenn Sie von Ihrer Heimatuniversität ausgewählt wurden, werden Sie anschließend bei uns nominiert.

Für Partnerhochschulen gelten ab dem Studienjahr 2024/2025 folgende NEUE Nominierungsfristen

  • 15. Mai für das folgenden Wintersemester/Studienjahr (Beginn 1. Oktober)
  • 15. Oktober für das folgende Sommersemester (Beginn 1. März)

An der PLUS gelten folgende Semesterdaten

  • Wintersemester: Anfang Oktober – Ende Jänner
  • Semesterferien: 1 – 28 Februar
  • Sommersemester: Anfang März – Ende Juni
  • Sommerferien: 1 Juli – 30 September
  • Die exakten Daten des jeweiligen Studienjahres sowie alle Ferien & Feiertage sind hier auf der Seite der Studienabteilung abrufbar.

Aufnahme & erste Schritte

Bitte vergewissern Sie sich zuerst, dass Sie an der Universität Salzburg, Büro für Internationale Beziehungen, als Erasmus-/SEMP-Student/in nominiert wurden.

Wenn Sie innerhalb eines gültigen Erasmus-/SEMP-Austauschabkommens, innerhalb des ausgemachten Fachbereiches und innerhalb der fixierten Quote von Ihrer Heimatuniversität an uns gemeldet wurden, so ist Ihre Aufnahme als Erasmus-/SEMP-Studierende/r bei uns als garantiert zu betrachten. Alle akzeptierten Studierenden erhalten daraufhin eine Acceptance E-Mail mit einem Registrierungslink zu unserer Onlineplattform Mobility Online!

Die Universität Salzburg verschickt in der Regel KEINE zusätzlichen Aufnahmebestätigungen für Erasmus-/SEMP Studierende! Aufnahmebestätigungen (Letter of Acceptance) in Briefform werden jedenfalls nur für Erasmus-/SEMP-Studierende aus Ländern ausgestellt, deren Staatsbürger/innen eine Aufenthaltsgenehmigung (Visum/Aufenthaltstitel) für Österreich benötigen. Eine Anfrage auf Ausstellung eines Letter of Acceptance kann in Mobility Online durchgeführt werden.

Folgende Dokumente müssen Sie auf unserer Onlineplattform Mobility Online zur Verfügung stellen, wenn Sie eine Student Mobility for Studies absolvieren:

  • Kopie eines gültigen Personalausweises / Reisepasses
  • Passfoto
  • Optional: Kopie Ihres BA/MA Diplomes (sofern notwendig, bei Inskription in MA oder höhere Studiengänge)
  • Optional: Beleg über Sprachkenntnisse

Folgende Dokumente müssen Sie uns per E-Mail zusenden, wenn Sie an der PLUS ein Erasmus+-Praktikum absolvieren:

  • Anmeldeformular Entry Form. Reichen Sie das Original bitte persönlich nach der Ankunft in Salzburg bei uns ein.
  • Kopie eines gültigen Personalausweises / Reisepasses
  • Kopie Ihres BA/MA Diplomes (sofern notwendig)

Akademische Beratung an der PLUS

Alle Erasmus/SEMP-Partneruniversitäten haben eine/n akademische/n Koordinator/in an der Universität Salzburg. Zur Abklärung von akademischen und prüfungstechnischen Fragen wie auch für die Unterschrift des Learning Agreements wenden Sie sich an diese Personen, deren Namen Sie in dern „Liste der Erasmus/SEMP-Fachkoordinator/innen“ erfahren können.

Lehrveranstaltungsangebot über PLUSonline

PLUSonlineNOloginDas Vorlesungsverzeichnis der Universität Salzburg ist über das Studienmanagement-System   PLUSonline auf der Homepage der Universität abrufbar. Welche Kurse Sie wählen möchten entscheiden Sie und Ihre Heimatkoordinator*innen anhand Ihres Studienplans zuhause. Wir schreiben unseren Incoming Erasmus-/SEMP-Studierenden keine speziellen Lehrveranstaltungen (LVA) bzw. Anzahl von ECTS vor. Sie können grundsätzlich LVA an allen Fakutläten und Fachbereichen auswählen, solange sie die fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen erfüllen.

Tipp: An der PLUS gibt es verschiedene Lehrveranstaltungstypen, d.h. es gibt unterschiedliche Teilnahmekrieterien: Vorlesungen (VO) haben keine HöchstteilnehmerInnenzahl und eine Anmeldung ist langfristig möglich. Seminare (SE, VU), Übungen (UE), Exkursionen (EX), etc. sind nur für eine beschränkte Teilnehmer*innezahl offen und müssen somirasch angemeldet werden. VO können – müssen aber nicht – regelmäßig besucht werden. Seminare, etc. haben eine Teilnahmepflicht. Vorlesungen werden mit einer Abschlussprüfung beende, Seminare z.B. mit einer Abschlussarbeit.

Ob Sie einen Kurs besuchen können, stellt sich erst zu Beginn des Semesters – nach der verbindlichen Kursanmeldung – heraus. Die Vorauswahl der Kurse halten Sie im Learning Agreement before the mobility fest. Die Universität Salzburg empfiehlt dass jede/r incoming Austauschstudierende/r ein Mindestniveau der deutschen Sprache vorweisen kann (mind. B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Für diejengen, welche dieses Niveau nicht haben, stehen auch LVA in englischer Sprache zur Verfügung. Wir weisen aber defintiv darauf hin, dass die Unterrichstsprache an der PLUS in erster Linie Deutsch ist und, dass das englische Lehrangebot an den einzelnen FB sehr unterschiedlich sein kann. Eine Auflistung aller   englischsprachigen Lehrveranstaltungen lässt sich im PLUSonline mittels des Filters „Unterrichstsprache ENGLISCH“ generieren. Um Kurse über PLUSonline suchen zu können, brauchen Sie KEINE Login-Daten! Hierfür wählen Sie: WEITER OHNE ANMELDUNG.

Optionale Lehrveranstaltungen

Neben den – selbstverständlich – kostenlosen LVA als Teil von regulären Studienprogrammen, bietet die Universität Salzburg all ihren Studierenden eine Reihe von optionalen Lehrveranstaltungen an. Dazu gehören Sprachkurse, auch Deutschkurse, oder andere vorbereitende Kurse, welche zum Besuch verschiedenen Studien erforderlich sein können. Auch Austauschstudierenden können solche Kurse während des Aufenthaltes an der PLUS besuchen. Diese Kurse sind aber nicht Teil eines Studienprogrammes und sind daher NICHT kostenlos! Die Teilnahme an diesen Kursen erfordert Gebühren, je nach wöchentlicher Dauer des Kurses. Diese Kurse finden Studierende in PLUSonline unter „sonstiges Studium > z.B. Fakultätsübergreifende Lehre“ . Natürlich erhalten Studierende auch für diese Kurse ECTS. Es ist aber die Entscheidung Ihrer Heimatuniversität, ob solche Kurse Teil des Learning Agreements sind und diese ECTS auf das Studium zuhause angerechnet werden können.

Das Learning Agreement before the mobility

Wenn Sie das Learning Agreement before the mobility ausfüllen müssen, bevor die LVA des zutreffenden Studiensemesters in PLUSonline veröffentlicht wurden, so orientieren Sie sich bitte an den verfügbaren Vergleichzeiträumen (Wintersemester bzw. Sommersemester des Vorjahres / laufenden akademischen Jahres). Das Kursangebot ist erfahrungsgemäß jedes Studienjahr vergleichbar. Beim Ausfüllen des Learning Agreements gelten insbesondere die Vorgaben Ihrer Heimatuniversität. Sie sollten sicherstellen,  dass Sie bei der Auswahl der Kurse an der PLUS die Anforderungen Ihrer entsendenden Hochschule bezüglich der Anrechnung erfüllen. Die Umrechnungstabelle finden Sie im Bereich FORMULARE & DOKUMENTE.

Erasmusstudierende schicken ihr Learning Agreement before the mobility nach Möglichkeit an die/den jeweiligen akademischen Erasmuskoordinator/in. Den Namen dieser Person finden Studierende in der E-Mail mit der Nominierungsbestätigung bzw. hier in Koordinator/innenliste (bitte nach Heimatuniversität und Studienrichtung suchen). Hinweis: Sollte Ihre Heimathochschule Learning Agreements digital über ein Online-Tool austauschen, so wird das Dokument automatisch über EWP an uns gesendet.

Ein unterschriebenes Learning Agreement before the mobility ist keine Garantie für die Teilnahme an den ausgewählten Kursen, sondern nur eine vorläufige Kursauswahl. Die eigentliche verbindliche Kursanmeldung kann erst nach Einzahlung des verpflichtenden ÖH-Beitrages erfolgen. Bitte seien Sie darauf vorbereitet, dass gewisse Kursänderung zu Beginn des Semesters nötig sein könnten.

Sollte es zu Beginn des Semesters zu Änderungen kommen, sind diese mittels des „Changes to Learning Agreement“ festzuhalten. Weitere Infos sind unter WÄHREND des Aufenthaltes nachzulesen.

Die onlineVORANMELDUNG

Ab dem 1. Juli für das folgende Wintersemester bzw. dem 2. Januar für das folgende Sommersemester ist die Anmeldung unbedingt im Vorfeld des Studienaufenthaltes an der Universität Salzburg von zuhause auszufüllen.
Hier geht es zur  Online Voranmeldung

  • Füllen Sie bitte die gelben Eingabefelder aus.
  • Vergessen Sie nicht die vom Programm vergebene Identifikationsnummer zu notieren.
  • Schicken Sie uns diese Nummer und alle (oben) genannten Dokument zu.
  • Bitte beachten Sie: Sie müssen keinen Termin zur persönlichen Einschreibung in der Studienabteilung ausmachen.
  • Sie bekommen anschließend den PIN zur Anmeldung in PLUSonline von uns zugeschickt.

PIN einlösen und PLUS Login

  • Überweisen Sie den ÖH-Beitrag*, um die Einschreibung an der PLUS zu bestätigen.
  • Anschließend können Sie sich für die Kurse in PLUSonline anmelden (sobald verfügbar).
  • Hinweis: Diese Schritte können auch erst nach der Ankunft in Salzburg erfolgen!

Weitere wichtige Schritte

Einreise-/Aufenthaltsbestimmungen & Meldewesen
Wohnen
Gesundheit & Versicherung
Networking
Planen Sie ca. ein bis zwei Wochen vor Lehrveranstaltungsbeginn nach Salzburg zu kommen, um auch an unseren
Orientierungswochen teilnehmen zu können.


* Der ÖH-Beitrag
Austauschstudierende sind für die Dauer des Auslandsaufenthaltes von sämtlichen Studiengebühren befreit**. Sie müssen allerdings – so wie alle anderen Studierenden in Österreich die Pflichtmitgliedschaft zur Österreichischen Hochschüler*innenschaft bezahlen. Erst dann ist die Einschreibung an der PLUS erfolgt. Der ÖH-Beitrag inkludiert eine Haft- und Unfallversicherung am Campus (vgl. Gesundheit & Vesicherung).
** TeilnehmerInnen an besonderen Austauschprogramme, z.B. EMJD DC-Lead, EMJD Copernicus, u.a. müssen Studiengebühren bezahlen, sofern Sie keine Stipendien erhalten haben.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben

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