Auslandskostenzuschuss für Studierende der Anglistik/Amerikanistik, Romanistik und Slawistik
Art des Stipendiums:
Studierende der genannten Studienrichtungen können sich um einen Auslandskostenzuschuss zur Perfektionierung der Fremdsprachenkenntnisse bewerben. Dieses Stipendium dient zum Besuch von Lehrveranstaltungen im Rahmen eines selbstorganisierten Semesteraufenthaltes an einer ausländischen Universität, die weder Partneruniversität der Universität Salzburg im Rahmen des Study-Abroad Programms noch im Rahmen eines ERASMUS-Programms ist.
Stipendiendauer:
Mindestens ein Trimester, maximal ein Studienjahr.
Stipendienvergebende Stelle:
Abteilung für Internationale Beziehungen, Paris Lodron Universität Salzburg.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Auf Eigeninitiative der/des Studierenden muss ein Studienplatz in einem englischsprachigen, romanischen oder slawischen Land schriftlich nachgewiesen
- ordentliche Studierende der Universität Salzburg;
- erfolgreiche Absolvierung von mindestens zwei Semestern;
- Kandidat*innen müssen ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und dürfen sich noch nicht zur Realisierung des Studienvorhabens im Ausland befinden.
Besondere Hinweise:
- Diese Stipendien sind für jene Kandidat*innen, die keine Möglichkeit zur Förderung im Rahmen anderer Stipendienaktionen haben.
- Studienbeihilfenbezieher*innen können zusätzlich zur Studienbeihilfe eine Beihilfe für das Auslandsstudium bei der Stipendienstelle beantragen (z.B. Auslandsstipendium der Stipendienstelle).
- Seit Juni 2022 können auch Bezieher*innen von Auslandsstipendien der Stipendienstelle zusätzlich um die Auslandsstipendien der PLUS ansuchen.
- Graduierte können nicht gefördert werden.
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Empfänger*innen der Auslandsstipendien der PLUS mit Behinderungen, chronischen Krankheiten, betreuungspflichtigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zusätzliche Top-ups im Rahmen des Friederike Zweig-Auslandsstipendiums beantragen. (Siehe Friederike Zweig-Auslandsstipendium der PLUS – Top-up zur Förderung von benachteiligten Gruppen zum inklusiven Studium im Ausland)
- Kurs- oder Studiengebühren werden nicht übernommen
- Bewerber*innen, die in einem Dienstverhältnis stehen und unter Beibehaltung der Bezüge beurlaubt werden, erhalten nur 50% des angeführten monatlichen Stipendienhöchstbetrages, wenn das Gehalt monatlich € 730,- netto übersteigt.
Auswahlvorgang:
Die Auswahl der Kandidaten erfolgt durch eine Kommission an der Universität.
Stipendienleistung:
Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungs- und Reisekosten vergeben. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien nach dem Studienförderungsgesetz unter Zugrundelegung des Finanzierungsplanes. Mit dem Stipendium ist ein einmaliger Reisekostenzuschuss bis zu maximal € 700 verbunden.
Eine Tabelle mit den Auslands-/Reisekostenzuschüssen je nach Zielland finden Sie auf unserer Webseite.
Achtung!
Anträge auf Zuerkennung eines Stipendiums sind fristgerecht und vollständig, vor Antritt des Aus- Landaufenthaltes, einzubringen. Verspätet oder unvollständig eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden!
Nachträgliche Genehmigungen können – auch bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen – nicht erteilt werden.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsformular Auslandsstipendium Allgemein (1x);
- 2. Empfehlungsschreiben von Lehrenden an der Universität Salzburg
- Tabellarischer Lebenslauf (1x);
- Motivationsschreiben mit akademischer Begründung (1x);
- Prüfungserfolgsnachweis (Ausdruck aus PLUSOnline 1x);
- Diplomprüfungszeugnis (falls vorhanden 1x in Kopie);
- Vorausbescheid über die Anrechenbarkeit der absolvierten Lehrveranstaltungen für das Studium an der Universität Salzburg;
- Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese für den Auslandsaufenthalt notwendig sind (1x)
- Aufnahmebestätigung der Gastuniversität
- Finanzierungsplan (lt. Formular).
Datenschutzinformation über Mobilitätsprogramme
Zu weiteren Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unsere Datenschutzinformationen HIER
Einreichstelle:
Abteilung für Internationale Beziehungen, Paris Lodron Universität Salzburg
Einreichtermine:
15. November
1. Februar
1. April
1. Juni
WICHTIGER HINWEIS:
Sofort nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist der Abteilung für Internationale Beziehungen ein Bericht, einschließlich einer Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution (Zeugnis), zu übermitteln. Hier sollen genauen Angaben über die Dauer des Aufenthaltes an der besuchten wissenschaftlichen Institution sowie das dort durchgeführte Studien- bzw. Forschungsvorhaben enthalten sein (Umfang maximal 5 Seiten).
Eine Bestätigung über Ihren erfolgreichen Studienerfolg (Zeugnis) ist zusätzlich zum Bericht einzureichen. Es müssen mindestens 3 ECTS Punkte pro Monat positiv absolviert werden, bei einem Aufenthalt von 1 Semester sind das je nach Anzahl der Semesterdauer 12 oder 15 ECTS.
Bei Nichtvorlage des Berichtes und der Aufenthaltsbestätigung innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes wird der gesamte Stipendienbetrag zurückgefordert.
Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf Grund von Bewerbungen der Studierenden. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
Dott.ssa Elona Memisha-Schnappinger
Koordinatorin für Incoming und Outgoing Studierende weltweit
Abteilung für Internationale Beziehungen
Sigmund-Haffner-Gasse 18, 2. Stock
A – 5020 Salzburg
Tel.: +43-(0)662-8044-2043
E-Mail:
Web: Auslandsstipendien der PLUS