Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Verlängerung
  • Rücktritt/Abbruch/Verkürzung
  • Abwicklung nach Aufenthalt (Aufenthaltsbestätigung; Anerkennung)

Alle notwendigen Erasmusdokumente sind unter Dokumente/Links bereitgestellt.


Verlängerung WÄHREND des Aufenthaltes

Studierenden werden Semesterplätze (max. 5 Monate) zur Verfügung gestellt. Geplante Verlängerungen bestehender Aufenthalte (mit oder ohne Erasmus-Zuschuss) können nur nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Abteilung für Internationale Beziehungen und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bearbeitet werden.


Rücktritt/Abbruch/Verkürzung

Ein Rücktritt bzw. Abbruch oder eine Verkürzung des geplanten Erasmusaufenthalt ist jederzeit möglich. In jedem Fall sind sobald als möglich die AIB PLUS (via sowie der/die zuständige Erasmuskoordinator*in an FB als auch die verantwortliche Person an der Gastinstitution zu informieren. Bei Bedarf können Hilfestellungen bzw. Kontakte vermittelt werden. Bereits ausbezahlte Stipendiensummen können ggf. nach Prüfung der Unterlagen teilweise oder zur Gänze seitens der Universität Salzburg zurückgefordert werden.


NACH dem Aufenthalt

Nach dem Aufenhalt sind für die Auszahlung der 2. Rate des E+ Stipendiums folgende Dokumente in der Abteilung für Internationale Beziehungen einzureichen persönlich vom Studierenden oder per Mail (vorzugsweise direkt von der Gastinstitution) an

Aufenthaltsbestätigung

Vor Ihrer Rückkehr müssen Sie sich von der Gastuniversität eine Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres Erasmus+ Aufenthalts unterschreiben lassen. Eine Vorlage finden Sie hier auf dieser Webseite im Downloadbereich. Sie können ebenso ein etwaiges Formular der Gastuniversität verwenden.

Achtung: Die Aufenthaltsbestätigung darf frühestens 5 Tage vor Ende Ihres Aufenthalts (laut Bestätigung) unterschrieben worden sein, da sie andernfalls nicht akzeptiert wird.

Nach Ende des Aufenthalts müssen Sie innerhalb von vier Wochen die Aufenthaltsbestätigung im Original dem International Office zukommen lassen (persönlich oder eingeschrieben per Post). Die Aufenthaltsbestätigung kann auch per Email akzeptiert werden, wenn Sie direkt von der Gastuniversität an das International Office gesendet wird. Erst dann bekommen Sie die zweite, letzte Rate Ihres Erasmus+ Zuschusses ausbezahlt. Sollte Ihr Aufenthalt kürzer gewesen sein, als ursprünglich angegeben, wird Ihnen dies tageweise von der letzten Rate abgezogen.

Eine kürze Aufenthaltsdauer sowie die Anerkennung von weniger ECTS als ursprünglich vereinbart führt zur tageweisen Anpassung der letzten Rate des Erasmusstipendiums oder sogar zu Rückforderungen seitens der PLUS. Die Nichteinreichung der Abschlußunterlagen hat die Rückforderung des bereits ausbezahlten Stipendiums zur Folge!


Anerkennung

Bei Erasmus+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind empfohlen.
Gemäß den Erasmus+ Richtlinien müssen für eine Förderung die Absolvierung von mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat im Zeugnis (Transcript of records) der Gastuniversität werden!
Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss) sind Teil der Zuschussvereinbarung; nähere Infos dazu finden Sie unter „Finanzielles„.

Für Anerkennungen an der PLUS folgen Sie bitte dem Anerkennungsleitfaden HIER.
Für Anerkennungen im Rahmen eines Joint Master kann alternativ auch das Learning Agreement Section C „Anerkennung NACH Aufenthalt“ verwendet werden. Diese ist unter „Links/Downloads“ abrufbar.

Fristen für die Anerkennung:

  • 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland
  • Studierende, deren Aufenthalt im Juni oder später endet: 15. November

Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Stipendiums erst erfolgt nach:

  • Prüfung des zeugnisses sowie Anerkennungsbescheides
  • Prüfung der Aufenthaltsbestätigung
  • Vervollständigung des EU-Bericht (Erasmus Participant Survey) online 

Sollte aus Verschulden der Studierenden die Anerkennung nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden können, kann es zur Rückforderung des gesamten oder eines Teiles des Mobilitätsstipendiums kommen. 

Die Nichteinreichung der Abschlußunterlagen hat die Rückforderung des bereits ausbezahlten Stipendiums zur Folge!

BezieherInnen von Studienbeihilfe müssen Anerkennungsunterlagen auch bei der Stipendienstelle einreichen. Bitte beachten Sie hier die internen Fristen und Richtlinien der Stipendienstelle. 


Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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