Warum Erasmus+?
- Erasmusstatus für Auslandsaufenthalte zu Studien-/Praktikazwecken: zwei bis zwölf Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD);
für Diplomstudierende: bis zu 24 Monate (auslaufend) - Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte pro Zyklus kombinieren, solange die Gesamtlänge 12 Monate (bzw. Diplom 24 Monate) nicht überschreitet – unabhängig von Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten
- EU-Förderung für vereinbarte Aufenthaltsdauer im Rahmen des verfügbaren Erasmus+ Budgets der PLUS
- Erlass der Studiengebühren an Partneruniversität und der Universität Salzburg (PLUS) für die Dauer des Aufenthaltes!
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Erasmus+ Stipendium:
- ordentliches Studium an der Paris Lodron Universität Salzburg (BA, MA, PhD, Diplom)
- für BA-Studierende: zum Zeitpunkt des Antritts mindestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung
- MA-Studierende: ab 1. Semester, sofern relevante Vorstudien erfolgreich absolviert
- Sprachkenntnisse (je nach Platz, mindestens B1)
- institutsinterne Kriterien ( je nach Studienrichtung; z. B. Studienfortschritt, Motivation – erfahren Sie bei den zuständigen Erasmus-KoordinatorInnen am Fachbereich)
- persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten noch nicht ausgeschöpft
- entsprechendes Studium an der Universität Salzburg darf während des Erasmus+ Studienaufenthalts nicht abgeschlossen werden
- Wichtig: ÖH–Beitrag auch für das geplante Auslandsemester einbezahlen, sonst erfolgt automatisch Exmatrikulation
- ACHTUNG: Bei einer geplanten Erasmus-Mobilität in das eigene Heimatland gelten folgende Regelungen:
1) Wohnsitznachweis in Österreich (Haupt- oder Nebenwohnsitz) verpflichtend
2) mindestens 200km Distanz (Luftlinie) zwischen Salzburg als Ort der entsendenden Universität und Ort der aufnehmenden Hochschule
3) mindestens 200km Distanz (Luftlinie) zwischen einem möglichen Wohnort im Heimatland und Ort der aufnehmenden Hochschule (als Nachweis Meldezettel aus Heimatland einreichen)
4) niedrigste Priorität bei der Stipendienvergabe
Bei Erasmus+ Aufenthalten wird von einem Vollzeitstudium bzw. Vollzeitpraktikum im Ausland ausgegangen. Eine Förderung ist nur für Praktika mit mind. 35h/Woche möglich. Bei Lehramts-Praktika kann die Vor- und Nachbereitungszeit den Unterrichtseinheiten hinzugezählt werden.
Pflichtpraktika: Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind gem. Erasmus+ Richtlinien empfohlen. Jedenfalls müssen für eine Förderung mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat mit dem Zeugnis (Transcript of records) der Gastinstitution im Ausland nachgewiesen werden. Ein Nachweis über die Anerkennung an der Heimatuniversität (= Universität Salzburg) ist der Abteilung Internationale Beziehungen mit dem Anerkennungsbescheid der PLUS einzureichen! Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung. Nähere Infos dazu unter „Finanzielles“.
„Programmstudierende“ sind Studierende, die innerhalb genehmigter Studierendenmobilitäten im Rahmen eines bewilligten Hochschulvertrages am ERASMUS+ Programm teilnehmen
Besonderheit Graduiertenpraktikum:
- möglich bis maximal 12 Monate NACH Abschluss des Studiums
> Zeitraum verlängert sich, wenn Studierende nach Abschluss des Studiums verpflichtet sind, den Wehrdienst oder Zivildienst zu leisten - zählt zur Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus
- Bewerbung: noch während des Studiums
Einreichfrist: spätestens 8 Wochen vor Studienabschluss - Förderbeginn erst nach Abschluss des Studiums/Exmatrikulation von allen Studien > Nachweis Exmatrikulation nötig (via PLUSonline abrufbar)
Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Erasmus+ Zuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung. Nähere Infos dazu unter „Finanzielles“.
Nutzen Sie auch die bereitgestellten Informationen der Nationalagentur Bildung Erasmus+ auf der OeAD Webseite.
Aufenthaltsdauer
In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte von 2 bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und Anzahl der Mobilitäten. Diplomstudierende können 2 bis 24 Monate im Ausland mit Erasmus+ verbringen.Die Mindestaufenthaltsdauer für einen geförderten Erasmus+ Aufenthalt beträgt 60 Tage (= 2 Monate).
Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung (ggf. in Kombination mit Zero Grant) wird von der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS) für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die PLUS verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt. Aktuell beträgt der finanziell geförderte Zeitraum zu Studienzwecken max. 5 Monate.
Die Mobilität von Studierenden zu Studienzwecken ist unter folgenden Bedingungen förderfähig:
- derzeit für maximal 5 Monate (d. h. 150 Tage)
- zusätzliche Mobilitätstage (falls nachgewiesen) werden von Erasmus+ nur mit zero-grant abgedeckt (keine zusätzliche Finanzierung)
- Förderung nur für ein Semester pro Student und Studienjahr (keine Jahresaufenthalte oder Verlängerung des bestehenden Aufenthaltes möglich bzw. in Ausnahmfällen nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Abteilung für Internationale Beziehungen).
Bei mehreren Aufenthalten im Rahmen von Erasmus+ Programmen (Erasmus+ Studienaufenthalte, Erasmus+ Praktika und Erasmus+ International Mobility) darf das persönliche Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) nicht überschritten werden. Bei Diplomstudien gibt es ein Kontingent von 24 Monaten.
Die finanzielle FÖRDERDAUER aus Erasmusmitteln richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Budget!
Praktikumsstellen
E+ Praktikum möglich in allen EU-Mitgliedstaaten, deren Überseegebieten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, FYR Mazedonien.
Ein bilaterales Abkommen bzw. ein Partnerschaftsvertrag zwischen dem Praktikumsbetrieb und der Universität Salzburg ist nicht nötig.
Förderfähig sind Praktika:
- bei Unternehmen/Einrichtungen (auch Hochschulen), die im öffentlichen oder privaten Bereich tätig sind
- bei Trainings- oder Forschungseinrichtungen, NGOs, diplomatische Vertretungen des Heimatlandes etc.
NICHT förderfähig sind Praktika:
- Bei EU-Institutionen, EU-Agenturen und EU-Einrichtungen > Siehe: Einrichtungen der Europäischen Union
- Bei Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln (z.B. Europäisches Parlament, Erasmus+ Nationalagenturen)
Stellensuche:
- https://erasmusintern.org/
- EURES
- Kontakt mit Studierendenvereinigungen (AIESEC, ELSA, IAESTE etc.)
- Unternehmen/Institutionen gezielt anschreiben
- Beratung & Unterstützung durch die Uni Salzburg (Partnernetzwerke, bestehende Kooperationen, Career Center)
Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist. Zu weiteren Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unsere Datenschutzinformationen HIER
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.