Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Rücktritt/Abbruch/Verkürzung
- Abwicklung nach Aufenthalt
Alle notwendigen Erasmusdokumente sind unter Dokumente/Links bereitgestellt.
Rücktritt/Abbruch/Verkürzung
Ein Rücktritt bzw. Abbruch oder eine Verkürzung des geplanten Erasmusaufenthalt sind jederzeit möglich. In jedem Fall sind sobald als möglich die AIB PLUS (via sowie die verantwortliche Person an der Gastinstitution zu informieren. Bei Bedarf können Hilfestellungen bzw. Kontakte vermittelt werden.
Bereits ausbezahlte Stipendiensummen können ggf. nach Prüfung der Unterlagen teilweise oder zur Gänze seitens der Universität Salzburg zurückgefordert werden.
NACH dem Aufenthalt
Nach dem Aufenhalt sind für die Auszahlung der 2. Rate des E+ Stipendiums folgende Dokumente in der Abteilung für Internationale Beziehungen einzureichen persönlich vom Studierenden oder per Mail (vorzugsweise direkt von der Gastinstitution) an
- Praktikumszeugnis (Traineeship Certificate)
- Aufenthaltsbestätigung
Für Pflichtpraktika zusätzlich:
- Antrag auf Anerkennung NACH Aufenthalt
Außerdem ist von allen Erasmus-Stipendiat*innen verpflichtend der EU-Bericht (Erasmus Participant Survey) online auszufüllen. Der Link dazu wird zu Ende des Aufenthaltes automatisch generiert an die hinterlegte Mailadresse gesandt.
Aufenthaltsbestätigung und Praktikumszeugnis
Lassen Sie sich vor Ihrer Rückkehr die Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres Erasmus+ Aufenthalts unterschreiben und das Praktikumszeugnis (Traineeship Certificate) ausstellen. Vorlagen beider Dokument sind auf der Homepage bereitgestellt.
Achtung: Die Aufenthaltsbestätigung darf frühestens 5 Tage vor Ende Ihres Aufenthalts (laut Bestätigung) unterschrieben worden sein, da sie andernfalls nicht akzeptiert wird.
Nach Ende des Aufenthalts müssen Sie innerhalb von vier Wochen die Aufenthaltsbestätigung im Original dem International Office zukommen lassen (persönlich oder eingeschrieben per Post). Die Aufenthaltsbestätigung kann auch per Email akzeptiert werden, wenn Sie direkt von der Gastuniversität an das International Office gesendet wird.
Eine kürze Aufenthaltsdauer sowie die Anerkennung von weniger ECTS als ursprünglich vereinbart führt zur tageweisen Anpassung der letzten Rate des Erasmusstipendiums oder sogar zu Rückforderungen seitens der PLUS.
Die Nichteinreichung der Abschlußunterlagen hat die Rückforderung des bereits ausbezahlten Stipendiums zur Folge!
Anerkennung (bei Pflichtpraktika)
Bei Erasmus+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind empfohlen. Gemäß den Erasmus+ Richtlinien müssen für eine Förderung mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat an der Heimatuniversität (= Universität Salzburg) anerkannt werden!
Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss) sind Teil der Zuschussvereinbarung; nähere Infos dazu finden Sie unter „Finanzielles„.
Für Anerkennungen an der PLUS folgen Sie bitte dem Anerkennungsleitfaden HIER.
Bei Aufenthalten von Lehramts-Studierenden:
Für Anerkennungen (Antrag auf Anerkennung vor/nach Aufenthalt; Learning Agreement Traineeship) bitte Irene Trummer kontaktieren (School of Education):
Fristen für die Anerkennung:
- 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland
- Studierende, deren Aufenthalt im Juni oder später endet: 15. November d. J.
Sollte aus Verschulden der Studierenden die Anerkennung nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden können, kann es zur Rückforderung des gesamten oder eines Teiles des Mobilitätsstipendiums kommen. Eine Kulanz ist bei Krankheitsfällen möglich unter Bereitstellung erforderlicher Nachweise.
BezieherInnen von Studienbeihilfe müssen Anerkennungsunterlagen auch bei der Stipendienstelle einreichen. Bitte beachten Sie hier die internen Fristen und Richtlinien der Stipendienstelle.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Stipendiums u.a. erst nach Prüfung des Anerkennungsbescheides und der Aufenthaltsbestätigung erfolgt.
Anerkennung (bei freiwilligen Praktika)
Zur Bestätigung eines freiwillig absolvierten E+ Praktikums erfolgt durch die AIB ein Eintrag in das Diploma Supplement der Studierenden – abrufbar via PLUSonline.
Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.