Alle notwendigen Erasmusdokumente sind unter Dokumente/Links bereitgestellt.

Learning Agreement Traineeship

Das Learning Agreement (LA)  ist das zentrale Dokument für jeden Erasmus+ Aufenthalt und ist sowohl für Pflicht- oder freiwillige Praktika, als auch bei Graduiertenpraktika notwendig. Mit dem Learning Agreement Traineeship werden die gegenseitigen Bedingungen des Praktikums (inkl. Versicherung) sowie dessen Erfolg vereinbart. Daher ist das LA Traineeship von allen drei Seiten zu unterschreiben: 1) PraktikantIn, 2) am Fachbereich zuständiges Anerkennungs-Organ (CuKo) und 3) verantwortliche Person des Praktikumsbetriebes. Im Unterschied zu dem LA für Studienaufenthalte ist das LA Traineeship nicht per Download verfügbar, sondern wird von der Abteilung Internationale Beziehungen (AIB) erst nach Erhalt und Prüfung aller erforderlichen Bewerbungsdokumente vorbereitet.

VOR Aufenthaltsbeginn

Bei Pflichtpraktika gilt für den Bezug eines Erasmus+ Zuschusses ein Mindesterfordernis von 3 anerkannten ECTS-Credits pro Monat für noch offene Kurse an der PLUS im jeweiligen Studienprogramm. Daher ist hier vorher und zusätzlich zum Learning Agreement eine Antrag auf Anerkennung VOR Aufenthalt  notwendg. Dieser Antrag auf Anerkennung ist VOR Aufenthalt im Zuge der Bewerbung um das Erasmus+ Stipenium einzureichen und NACH Aufenthalt zur Bestätigung der Anerkennung für die Auszahlung der zweiten Stipeninrate. Dieser Antrag auf Anerkennung ist zu unterschreiben von dem am Fachbereich zuständiges Anerkennungs-Organ (CuKo) Für Bewerber*innen um ein Erasmusstipemnium für ein freiwilliges bzw. Graduiertenpraktika entfällt der Antrag auf Anerkennung vor bzw. nach Aufenthalt. Das Learning Agreement Traineeship ist dennoch einzureichen, sobal von der AIB zur Verfügung gestellt.

WÄHREND des Aufenhaltes

Sollte sich im Laufe des Praktikums im Ausland herausstellen, dass sich Inhalte oder Ansprechpersonen ändern im Vergelich zu dem bereits existierenden Learning Agreement Traineeship, so muss das LA angepasst werden. Dafür ist ein Learning Agreement B – Changes DURING Mobility auszufüllen. Dieses ist vor Ende des Praktikums von allen 3 Parteien unterschrieben an die Abteilung Internationale Beziehungen zu senden. Für Pflichtpraktika: Trotz aller etwaigen Änderungen des Learning Agreements, ist von den Stipendiat*innen sicherzustellen, dass NACH Aufenthalt ausreichend ECTS an der PLUS anerkannt werden, die die vereinbarte Erasmus-Förderung abdecken. Achten Sie auf Vollständigkeit der Dokumente und Vorhandensein aller erforderlichen Unterschriften/Fachbereichsstempel! HINWEIS: Aktuell werden Bewerbungen für ein Erasmus-Stipendium im SJ 2023/24 parallel in Papierform und später online erfasst. Eine Umstellung auf reines Online Format erfolgt umgehend, sobald das Mobility Tool final zur Verfügung steht. Daher erfolgt die Abwicklung noch wie bisher ausschließlich mit Papier-Unterlagen. Hilfestellungen:

Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist. Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Kofinanziert von der Europäischen Union