ERASMUS+ Lehraufenthalte (STA)

Lehrende der Universität Salzburg können im Rahmen von Erasmus+ geförderte (Kurz-)Lehraufenthalte an einer Erasmus-Partnerhochschule in einem Programmland (KA 131) oder einem Partnerland (KA 171) absolvieren, sofern die Universität Salzburg (PLUS) Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia) mit einer entsprechenden Hochschule (HS) abgeschlossen hat.

Definition Programmländer: EU-Mitgliedstaaten sowie folgende assoziierte Drittstaaten: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei
Definition Partnerländer:  Nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können an ausgewählten Aktionen von Erasmus+ teilnehmen.
Näheres finden Sie im Erasmus+ Programmleitfaden und auf der  Webseite des OeAD Erasmus+ sowie auf Rückfrage in unserer Abteilung.

Aufenthalte in der Schweiz und Großbritannien können aktuell NICHT aus Eramus+ Mitteln gefördert werden.


Zielgruppe

Berechtigt zur Teilnahme an Erasmus+ Mobilität zu Unterrichtszwecken ist lehrendes, wissenschaftliches Personal mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität Salzburg.
Ausgenommen sind: emeritierte/pensionierte Universitätsprofessor:innen sowie Gastwissenschaftler:innen

Dauer des Lehraufenthalts & Lehrdeputat

  • Aktivitäten in Programmländern: Zwei Tage bis maximal zwei Monate (exklusive Reisezeit)
  • Aktivitäten in Partnerländern: Fünf Tage bis maximal zwei Monate (exklusive Reisezeit)
  • Unterrichtsdauer: mindestens acht Stunden (pro Woche), bei längeren Aufenthalten sind entsprechend mehr Unterrichtszeiten erforderlich
  • Ein Aufenthalt zu Unterrichtszwecken an einer Partnereinrichtung kann auch mit Elementen eines Aufenthaltes zu Fortbildungszwecken kombiniert werden. In diesem Fall wird die Mindestlehrverpflichtung auf vier Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. Das Mobility Agreement (= Aktivitätsprogramm) zu Lehrzwecken wird um Fortbildungselemente erweitert.
  • Blended Mobility: Eine Komibination von virtueller Lehre von zuhause mit Präsenlehre an der Gasthochschule im Ausland, z.B. im Rahmen von sogenannten Blended Intensive Programmes (BIP). Eine finanzielle Förderung ist dabei NUR für die Dauer der physischen Aufenthaltes im Ausland möglich.
 

Weitere Voraussetzungen

  • Gültiges ERASMUS+ Abkommen mit empfangender Hochschule
  • Mit der Partneruniversität abgestimmtes Lehr-/Aktivitätsprogramm („Mobility Agreement“, kann unter Formulare heruntergeladen werden)
  • Der Lehraufenthalt sollte in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert sein (und darf 8 Stunden Lehre pro Woche nicht unterschreiten).
 

Einreichfristen

Die Einreichung ist aktuell noch laufend möglich. Um eine möglichst frühzeitige Ankündigung ds Projektes wird gebeten. Änderungen am Vergabeprozedere werden zu gegebenem Zeitpunkt hier bekanntgegeben.

Förderbare Kosten

  • Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Reiserichtlinien der Universität Salzburg.
  • Lehrende mit besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen, sog. „inclusion support“. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert hierfür notwendige zusätzliche Kosten.
  • Höhre Reisekostenzuschüsse möglich, wenn umweltfreundliches Reisemittel „green travel“ genutzt werden. Hierzu gehören: Bahn, Bus & Autofahrten in Fartgemeinschaften.
  • Wenn umweltfreundliche Reisemittel genutzt werden, kann auch eine längere Reisedauer berücksichtigt werden.
  • Als Nachweis für umweltfreundliches Reisen gilt eine ehrenwörtliche Erklärung und ein entsprechendes Ticket (inkl. Zahlungsnachweis).
  • Ein Anspruch auf „green travel“ besteht, wenn mindestens die Hälfte der Strecke mie einem emissionsärmeren Verkehrsmittel (s.o.) zurückgelegt wird.

Weitere Informationen