ERASMUS+ Fortbildungsaufenthalte (STT)

Mitarbeiter/innen der Universität Salzburg in Forschung, Lehre und Verwaltung können im Rahmen von Erasmus+ Fortbildungsaufenthalte an Hochschulen (HS)*, Organisationen der allemeinen und beruflichen Bildung sowie Unternehmen am Arbeitsmarkt absolvieren. Die Einrichtungen können sich in Programmländern (KA 131) oder Partnerländern (KA 171) befinden. Bei Einrichtungen in Partnerländern ist eine Fortbildungsmobilität förderbar, sofern die Universität Salzburg (PLUS) ein Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia) mit einer entsprechenden Hochschule im entsprechenden Studienjahr abgeschlossen hat bzw. für das entsprechende Land Budget beantragt und verfügbar hat.  *Die Hochschule in Programmland muss eine Erasmus Charter of Higher Education (ECHE) besitzen. Ein interinstitutionelles Erasmusabkommen ist hier aber nicht zwingend notwendig.

Definition Programmländer: EU-Mitgliedstaaten sowie folgende assoziierte Drittstaaten: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei
Definition Partnerländer:  Nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können an ausgewählten Aktionen von Erasmus+ teilnehmen.
Näheres finden Sie im  Erasmus+ Programmleitfaden und auf der   Webseite des OeAD Erasmus+ sowie auf Rückfrage in unserer Abteilung.

Aufenthalte in der Schweiz und Großbritannien können aktuell NCHT aus Eramus+ Mitteln gefördert werden.


Was wird gefördert?

  • Job Shadowing
  • Staff Weeks
  • Teilnahme an Kursen und Workshops
  • Kurze Mitarbeitsphasen
  • Für Lehrende: Training und Weiterentwicklung von pädagogischen Fertigkeiten oder Kompetenzen in der Curriculumsgestaltung

    Teilnahme an Konferenzen und Forschungsprojektenkönnen können nicht gefördert werden. Eine Förderung von Teilnahmegebühren ist nicht möglich.

Zielgruppe

MitarbeiterInnen in Forschung, Lehre und Verwaltung mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität.
Ausgenommen sind: Lehrbeauftragte, StudienassistentInnen, emeritierte/pensionierte UniversitätsprofessorInnen sowie Gastwissenschaftler:innen

Dauer des Aufenthaltes

 
  • Aktivitäten in Programmländern: Zwei Tage bis maximal zwei Monate (exklusive Reisezeit),
  • Aktivitäten in Partnerländern: Fünf Tage bis maximal zwei Monate (exklusive Reisezeit),
  • wobei ein Aufenthalt von 5 Tagen (exkl. Reisezeit) empfohlen wird.
  • Blended Mobility: Eine Komibination von virtueller Fortbildung von zuhause mit einem kurzen physischen Aufenthalt im Ausland, z.B. im Rahmen von sogenannten Blended Intensive Programmes (BIP) ist. Eine finanzielle Förderung ist dabei NUR für die Dauer der physischen Aufenthaltes im Ausland möglich.
 

Weitere Voraussetzungen

  • Der Inhalt der Fortbildung orientiert sich an der Tätigkeit des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin in der jeweiligen Organisationseinheit. Die zu erwerbenden Fähigkeiten führen bei der Ausübung der derzeitigen Tätigkeit(en) zu einer offensichtlichen Bereicherung, sowohl persönlich als auch institutionell.
  • Aufnahmebestätigung und detaillierte Beschreibung des Vorhabens mittels Mobility Agreement (Download unter Formulare)
 

Einreichfristen

Die Einreichung ist aktuell noch laufend möglich. Um eine möglichst frühzeitige Ankündigung des Projektes wird gebeten. Änderungen am Vergabeprozedere werden zu gegebenem Zeitpunkt hier bekanntgegeben.

Förderbare Kosten

  • Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Reiserichtlinien der Universität Salzburg..
  • TeilneherInnen mit besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen, sog. „inclusion support“. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch und fördert hierfür notwendige zusätzliche Kosten.
  • Höhre Reisekostenzuschüsse möglich, wenn umweltfreundliches Reisemittel „green travel“ genutzt werden. Hierzu gehören: Bahn, Bus & Autofahrten in Fartgemeinschaften
  • Wenn umweltfreundliche Reisemittel genutzt werden, kann auch eine längere Reisedauer berücksichtigt werden.
  • Als Nachweis für umweltfreundliches Reisen gilt eine ehrenwörtliche Erklärung und ein entsprechendes Ticket (inkl. Zahlungsnachweis).
  • Ein Anspruch auf „green travel“ besteht, wenn mindestens die Hälfte der Strecke mie einem emissionsärmeren Verkehrsmittel (s.o.) zurückgelegt wird.
  • Es können keine Kurskosten aus Erasmusmitteln erstattet werden. Mitarbeiter*innen in der Verwaltung können hierür ggf. einen Anrag auf Kosterübernahme für externe Weiterbildung bei der HR Personalentwicklung stellen:  LINK.

Weiterführende Informationen