HomeAbteilung für Internationale BeziehungenBüro für Internationale BeziehungenFAQPersonalmobilität: Erasmus+ KA 131
Erasmus+ KA 131: Staff Training and Teaching
>>> Wie kann ich mich bewerben? <<<
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Vor dem Aufenthalt?
1. Schritt:
Kontaktaufnahme mit Partnerinstitution und Übereinkommen über geplantes Vorhaben (Staff Training und Teaching)
2. Schritt:
Vollständiges Ausfüllen des Mobility Agreements (unterschrieben von AntragsstellerIn, Vorgesetzter/n an der Univ. Salzburg und Ansprechperson an der Partnerinstitution)
Mobility Agreement zum Download für Staff Training: Mobility Agreement STT / Studienjahr 2024/2025 (Call 2024_KA 131)
Mobility Agreement zum Download für Staff Teaching: Mobility Agreement STA / Studienjahr 2024/25 (Call 2024 KA131)
3. Schritt:
Übermittlung des ausgefüllten Mobility Agreements an Katharina Niedermayr: katv5DOGharinaA2KWC.nied09VZBermv5DOGayr@pzv5DOlus.acc-E6i.atLFTea
4. Schritt:
Nach erfolgreicher Prüfung des Mobility Agreements erhalten Sie eine E-Mail mit einer Zuschussvereinbarung („Grant Agreement“) über das geplante Vorhaben.
5. Schritt:
Beantragung einer Freistellung für die Zeit des Aufenthalts
– Für wissenschaftliches Personal über PLUS Online im Bereich Personal Self Service
– Für nicht-wissenschaftliches Personal: Formular zum Antrag auf Freistellung ausfüllen und unterschrieben von AntragsstellerIn und Vorgesetzter/n an folgende E-Mail schicken: reisewDvn@plaJwus.ac.atn5k
Formular finden sie unter: Antrag auf Freistellung_Erasmus (für adminstratives Personal Erasmus+ Staff Training und Lehrbeauftragte bei Erasmus+ Staff Teaching)
6. Schritt:
Übermittlung der bestätigten Freistellung an katharina.4QDSm5niederq9uwT4mayr@pWgAYF3lusKJO7ti.ac.acznjELtVIpZKJ
Für wissenschaftl. Personal – Übermittlung der automatisiert erhaltenen E-Mail.
Für nicht-wissenschaftl. Personal – Übermittlung des unterschriebenen Formular, welches von der HR retourniert wurde.
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Während des Aufenthalts?
Während des Aufenthalts muss das Formular „Letter of Confirmation“ von der Partnerinstitution unterschrieben werden und abgestempelt werden.
Formular Staff Training: Letter of Confirmation STT (KA 131)
Formular Staff Teaching: Letter of Confirmation STA (KA 131)
Alle Originalbelege (Reise- und Übernachtungskosten) müssen aufbehalten werden und nach der Reise an die Abteilung für internationale Beziehungen z.H. Katharina Niedermayr geschickt werden.
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Nach dem Aufenthalt?
1. Schritt:
Evaluation: Erasmus+ Survey ausfüllen. Antragsteller/in wird per E-Mail automatisch dazu aufgefordert.
2. Schritt:
Übermittlung folgender Unterlagen per Hauspost an die Abteilung für internationale Beziehungen z.H. Katharina Niedermayr
1. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular: „Letter of Confirmation“ (Original)
2. Detailliert aufgeschlüsselte Reisekostenabrechnung unter Verwendung folgenden Formulars: Abrechnungsformular für Reisen im Rahmen von Erasmus+ KA 131 mit allen Originalbelegen der eingereichten Kosten – sollte während des Aufenthalts eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt worden ist dies bei der Reisekostenabrechung anzugeben!
3. Schritt
Nach Prüfung der eingelangte Unterlagen werden diese an die Personalabteilung weitergeleitet. Die entstandenen Kosten + Tagesdiät werden auf das Gehaltskonto überwiesen.
>>> Allgemeines <<<
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Was ist Erasmus+ KA 131 Personalmobilität?
PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN (STA)
Lehrkräfte der PLUS können an einer Partnerhochschule im Ausland lehren.
Ziele & Mehrwert
~ Lehrerfahrungen im internationalen Rahmen
~ Gestaltung gemeinsamer Studienprogramme mit Partnerinstitutionen
~ Stärkung interkultureller Kompetenz
~ Auf- und Ausbau länderübergreifender Netzwerke und Partnerschaftsprojekte
PERSONALMOBILITÄT ZU FORTBILDUNGSZWECKEN (STT)
Allgemeines und wissenschaftliches Personal der PLUS kann im Ausland an Aktivitäten zu Fortbildungszwecken teilnehmen.
Ziele & Mehrwert
~ Stärkung eigener Kompetenzen und fachlicher Austausch
~ Stärkung interkultureller Kompetenz
~ Förderung beruflicher & persönlicher Entwicklung
~ Auf- und Ausbau internationaler Netzwerke -
Was wird gefördert?
Erasmus+ Lehraufenthalte – Staff Mobility for Teaching Assignment (STA)
Lehraufenthalte an einer Erasmus-Partnerhochschule in einem Programmland.
Vorraussetzungen: Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia)
Lehrdeputat: Bei 2-7 Tage: mind. 8 Unterrichtsstunden. Ab 8 Tagen Aufenhalt erfolgt eine anteilige Berechnung
Erasmus+ Fortbildungsaufenthalte – Staff Mobility for Training (STT)
~ Job Shadowing
~ Staff Weeks
~ Teilnahme an Sprachkursen
~ Für Lehrende: Training und Weiterentwicklung von pädagogischen Fertigkeiten oder Kompetenzen in der Curriculumsgestaltung
Kein Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia) notwendig – Institution frei wählbar.
Teilnahme an Konferenzen und Forschungsprojekten können nicht gefördert werden. Eine Förderung von Teilnahmegebühren ist nicht möglich. -
Wie hoch ist die finanzielle Förderung
Es werden die Reise- und Übernachtungskosten rückerstattet.
Zusätzlich gibt es eine Tagesdiät – dieser Satz variiert je nach Empfangsland (ca. 20-30 Euro) -
Wo kann ich hingehen?
Programmländer. EU-Mitgliedstaaten sowie folgende assoziierte Drittstaaten: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.
Alle CIVIS-Partneruniversitäten sind teilnahmeberechtigt. -
Wer ist antragsberechtigt?
Erasmus+ Lehraufenthalte (STA)
Berechtigt sind lehrendes, wissenschaftliches Personal mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität Salzburg.
Ausgenommen: emeritiertes/pensioniertes Personal sowie Gastwissenschaftler:innen
Erasmus+ Fortbildungsaufenthalte (STT)
MitarbeiterInnen in Forschung, Lehre und Verwaltung mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität Salzburg.
Ausgenommen: Lehrbeauftragte, StudienassistentInnen, emeritiertes/pensioniertes Personal sowie Gastwissenschaftler:innen -
Wie lange ist die Dauer des Auslandsaufenthalts?
Aufenthaltsdauer: mind. 2 Tage bis 2 Monate.
Die durchschnittle geförderte Aufenthaltsdauer beträgt 5 Aufenthalts- und 2 Reisetage.
Eine längere Aufenthaltsdauer (max. 2 Monate) ist nur nach Absprache mit der Abteilung für Internationale Beziehungen möglich. Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen können auch Reisetage gefördert. -
Wird die Teilnahme an Konferenzen und Forschungsprojekten gefördert?
NEIN -
Werden Teilnahmegebühren gefördert?
NEIN -
Ist ein Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia) notwendig?
JA für Lehraufenthalt
NEIN für Fortbildungsaufenthalt