Allgemeine Informationen zur 2. Fachprüfung

Die zweite Fachprüfung ist aus dem Prüfungsfach Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft zu wählen. Sie besteht aus einer dreistündigen schriftlichen Klausur und umfasst einen in der Fremdsprache abzufassenden essayartigen Fachaufsatz. Sie kann jeweils am Anfang, in der Mitte bzw. am Ende eines Semesters abgelegt bzw. wiederholt werden. Für die zweite Fachprüfung werden 8 ECTS-Punkte angerechnet.

Folgende Regelungen sind dabei je nach Studium zu beachten:

a. Diplomstudium Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch:

Die zweite Fachprüfung darf nicht aus dem Prüfungsfach gewählt werden, in das das Thema der Diplomarbeit fällt.

b. Unterrichtsfach Französisch, Italienisch und Spanisch, „Erstfach“ (d. h. die Diplomarbeit fällt in dieses Unterrichtsfach):

Die zweite Fachprüfung darf nicht aus dem Prüfungsfach gewählt werden, in das das Thema der Diplomarbeit fällt. Sollte die Diplomarbeit im Prüfungsfach Fachdidaktik (nur möglich, wenn ein/e qualifizierte/r Betreuer/in verfügbar ist! geschrieben worden sein, so kann für die zweite Fachprüfung frei zwischen den Prüfungsfächern Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft gewählt werden.

c. Unterrichtsfach Französisch, Italienisch und Spanisch, „Zweitfach“ (d. h. die Diplomarbeit wurde nicht in diesem Unterrichtsfach verfasst):

Für die zweite Fachprüfung kann aus den Prüfungsfächern Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft des studierten Unterrichtsfaches frei gewählt werden.

Nach erfolgreicher Absolvierung aller Lehrveranstaltungsprüfungen im Bereich der Sprach- bzw. der Literaturwissenschaft des zweiten Studienabschnitts werden die Studierenden zur zweiten Fachprüfung zugelassen. D. h., wird die zweite Fachprüfung im Fach Sprachwissenschaft geschrieben, so müssen vor Prüfungsantritt alle Lehrveranstaltungen der Prüfungsfächer Sprachwissenschaft und Sprachbeherrschung positiv absolviert worden sein; ist die zweite Fachprüfung im Fach Literaturwissenschaft zu schreiben, so müssen vor Prüfungsantritt alle Lehrveranstaltungen der Prüfungsfächer Literaturwissenschaft und Sprachbeherrschung absolviert worden sein.

Die Studierenden werden nachdrücklich eingeladen, sich während des zweiten Studienabschnitts rechtzeitig auf die Gesamtprüfung durch eigene Lektüren (siehe dazu die entsprechenden Lektürelisten aus Literatur- und Sprachwissenschaft, die sowohl in der FB-Bibliothek als auch auf der FB-Homepage konsultiert werden können), die Wiederholung von schon früher erlerntem Stoff, die Überprüfung/Erweiterung der schriftlichen Französisch-, Italienisch-, Spanisch- bzw. Portugiesisch-Kenntnisse und durch den Besuch entsprechender Lehrveranstaltungen – ganz besonders der speziell auf diesen Zweck zugeschnittenen „Konversatorien“ – vorzubereiten.


Zum literaturwissenschaftlichen Teil:

Im Fachbereich Literaturwissenschaft stehen verpflichtende Literaturlisten zur Verfügung. Die Listen der Diplomstudien unterscheiden sich von jenen der Lehramtsstudien in Umfang und Inhalt und sind nach folgenden Kriterien aufgeteilt:

1. Ganztexte:
Die Lektüreliste beinhaltet eine Reihe zentraler Texte aus der jeweiligen romanischen Literatur, die einerseits im Selbststudium erarbeitet werden sollen, andererseits aber auch verstärkt in die Lehrveranstaltungen einbezogen werden.

2. Anthologie:
Die Anthologie umfasst Gedichte, Kurzerzählungen und Auszüge aus Werken, die neben den Ganztexten die Basis für die als wesentlich erachtete Primärliteratur bilden.

3. Literaturwissenschaftliche Texte:
Zusätzlich zu den Primärtexten sollen sich die Studierenden auch mit einigen wesentlichen Texten aus der romanischen Literaturwissenschaft befassen. Die in die Lektüreliste aufgenommenen Werke gelten als Klassiker des Faches.

4. Film:
Im Hinblick darauf, dass die Filmanalyse ebenfalls ein wichtiger Bereich für die Literaturwissenschaft geworden ist, soll dieser Entwicklung auch im Rahmen der Gesamtprüfung Rechnung getragen werden. Alle Filme befinden sich in der Mediathek der Institutsbibliothek und können von den Studierenden ausgeliehen werden.
Allfällige Veränderungen der Lektürelisten treten erst 4 Semester ab Bekanntgabe in Kraft.


Zum sprachwissenschaftlichen Teil:

Für das Fach Sprachwissenschaft stehen auf der Homepage des FB zu den einzelnen Sprachen (Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch) Listen mit Fachliteratur zur Verfügung, durch deren Lektüre sich die Studierenden das für das Bestehen der 2. Fachprüfung/schriftlichen Masterprüfung notwendige Wissen erwerben können.
Die auf diesen Literaturlisten angeführten Titel sind zur Gänze in unserer FB-Bibliothek (entweder im Original oder als Kopie) oder in der UB vorhanden. Die Exemplare unserer Bibliothek können aus kollegialen Gründen nicht nach Hause entlehnt werden.
Die fraglichen Literaturlisten tragen jeweils ein Ausgabedatum und werden laufend à jour gehalten bzw. von Zeit zu Zeit revidiert.

BITTE BEACHTEN: Ab 1.10.2008 erfolgt bezüglich Lektürelisten und Aufgabenstellung eine Differenzierung zwischen Lehramts- und Diplom-/Master-Studierenden! Details dazu finden sich in den Lektürelisten der jeweiligen Sprachen!