UKRAINE: Unterstützungsangebote der PLUS

Services für ukrainische Studierende und MA

Spenden, Hilfeleistungen und Beratungen

Vom Krieg in der Ukraine betroffene Studierende sowie Mitarbeiter*innen der PLUS finden hier wichtige Informationen.

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Kontaktformular

Fragen an Mitarbeiter*innen der PLUS

Nutzen Sie für Fragen oder eine persönliche Beratung zu den Entwicklungen in der Ukraine den Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen.

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FAQs für ukrainische Staatsangehörige

Aufenthalts- bedingungen, Visum und mehr

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl beantwortet Fragen zu Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen in Österreich.

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Unterstützungsmöglichkeiten

Wie kann ich helfen?

Wie Sie den Menschen in der Ukraine und Flüchtlingen sofort helfen können, finden Sie nachfolgend zusammengefasst.

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Informationen des Innenministeriums

UKRAINE im Fokus

Anbei finden Sie alle Informationen zum Themenbereich UKRAINE

Red word News

Zusätzliche Informationen

Ernst Mach-Stipendium – UKRAINE

Als Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine und die dadurch erzwungene Flucht aus dem Land bedarf es einer raschen Unterstützung für Vertriebene bzw. für sich bereits in Österreich befindliche Studierende, Graduierte und Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die auf Grund des Krieges ihre finanzielle Unterstützung verloren haben.

Mit dem Sonderstipendienprogramm Ernst Mach-Ukraine werden ukrainische Studierende bei der Fortsetzung ihres Studiums in Österreich unterstützt. Das Stipendium richtet sich dabei sowohl an ukrainische Studierende, die bereits regulär an einer österreichischen Hochschule studieren als auch an Studierende, Wissenschaftler/innen und Forschende aus der Ukraine, die ihr Studium bzw. ihr Vorhaben hier fortsetzen möchten.

Zielgruppe: Studierende, Graduierte, Postgraduierte, Doktoratsstudierende, Postdocs, Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Herkunftsländer: Ukraine (Staatsbürgerschaft)
Dauer: 1 bis 9 Monate  (Verlängerung bis 21 Monate möglich)
Stipendienhöhe: 715 Euro pro Monat
Fördergeber: OeAD-GmbH im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)
Einreichtermin: laufend bis 29.02.2024

Infos zur Ausschreibung finden Sie  HIER

Bei Fragen, kontaktieren Sie den OeAD:


Ausschreibung für eine Krisenunterstützung für Nachwuchswissenschafter*innen aus der Ukraine der Christian Doppler Forschungsgesellschaft

Die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) gilt in Österreich als Wegbereiterin für erfolgreiche Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und fördert im Rahmen der Christian Doppler Labors und Josef Ressel Zentren auch den wissenschaftlichen Nachwuchs. Diese Ausschreibung soll Nachwuchswissenschafter*innen aus der Ukraine unterstützen, die aufgrund der kriegerischen Handlungenflüchten mussten oder bereits vor dem Krieg in Österreich waren (z.B. mit einem Stipendium) und nicht zurückkehren können und keine andere Finanzierung haben. Gefördert werden können Personen,die im Themenkreis eines aktiven CD-Labors oder JR-Zentrums unter Betreuung der jeweiligenLeitung forschen, für einen Zeitraum von maximal einem Jahr.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Antragsformular: Nachwuchswissenschafter*innen aus der Ukraine


Aufruf der Salzburger Hochschulkonferenz zu Unterstützung der Leittragenden des Kriegs in der Ukraine (PLUS, PMU, FH-Salzburg, Mozarteum, Universität Seeburg)

Der Krieg in der Ukraine hat unzähligen Menschen die Sicherheit und Lebensgrundlage genommen und zwingt viele zur Flucht aus ihrer Heimat. Auch Angehörige der Salzburger Hochschulen und deren Familien und Freunde sind direkt betroffen.
Die Salzburger Hochschulkonferenz, eine Kooperationsinitiative der sechs Hochschulen in Salzburg, erklärt sich solidarisch mit den Leittragenden des Krieges in der Ukraine. Hochschulangehörige, die helfen möchten, finden nachfolgend einen Auszug an Möglichkeiten den koordinierten Hilfseinsatz zu unterstützen:

Unterkünfte für Kriegsvertriebene aus der Ukraine:

Besonders dringend werden derzeit Unterkünfte für Kriegsvertriebene gesucht.
Das Land Salzburg hat eine Website eingerichtet über die private oder auch gewerblich organisierte Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung gestellt werden können:  https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/unterkuenfte-fluechtlinge.aspx

Die Caritas Salzburg sucht Quartiere und bittet Personen, die passende Quartiere bereitstellen können um Mitteilung per e-mail an:  .

Der Bund sammelt unter
zentral Angebote zur Unterkunft und vermittelt diese an die Bedarfsträger in den Ländern 

Geld- und Sachspenden:

Die Caritas Salzburg bittet für die Versorgung der Kriegsvertriebenen um Geld- und Sachspenden
Spendenkonto:
Raiffeisenverband Salzburg
IBAN: AT11 3500 0000 0004 1533
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe
Sachspendenliste: https://www.caritas-salzburg.at/fileadmin/storage/salzburg/Auslandshilfe/Hygienepakete_fin.pdf

Sprachliche Unterstützung und Erstintegration:

Das Diakoniewerk sucht dringend Freiwillige mit deutsch-ukrainischen Sprachkenntnissen zur Sprachunterstützung und Erstmigration;
 https://www.diakonie.at/news-stories/news/dringend-freiwillige-fuer-dolmetschdienste-sprachunterstuetzung-und-erstintegration-gesucht

Medizinische Hilfe für Menschen im Kriegsgebiet

Ärzte ohne Grenzen leistet Nothilfe in der Ukraine und den benachbarten Ländern und bittet um Geldspenden für diesen Einsatz unter:
 https://www.aerzte-ohne-grenzen.at/ukraine


Informationen zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen

Im Gegensatz zu anderen Flüchtlingen müssen (und sollen) Flüchtlinge aus der Ukraine NICHT Asyl beantragen und dürfen daher privat untergebracht werden. Sie dürfen sich frei aussuchen, in welchem Bundesland sie wohnen möchten und sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Bis betroffene Personen eine Arbeit gefunden haben, beziehen auch ukrainische Flüchtlinge eine entsprechende Grundversorgung (Krankenversicherung, Unterstützung bei den Lebenskosten). Konkrete Informationen betreffend dem Aufenthalt von ukrainischen Flüchtlingen in Österreich folgen laut offizieller Verordnung in Kürze.

Was muss jemand, der eine Unterkunft zur Verfügung stellen will, wissen?

  • Die aufgenommenen Flüchtlinge müssen sich bei der Gemeinde anmelden.
  • Sie müssen sich (sofern sie sich nicht in einem Ankunftszentrum registriert haben) bei der BBU ( Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) anmelden. Es gibt eine BBU-Hotline mit Ukrainisch sprechenden Berater*innen, die täglich von 6:00 bis 2:00 Uhr verfügbar ist (Telefonnummer: 01 2676 870 9460).
  • Die Grundversorgung, wie sie bis jetzt gehandhabt wurde, sieht za. 240,00 € im Monat für Essen plus 120,00 € für Miete vor. Voraussetzung ist, dass ein Mietvertrag in zumindest dieser Höhe vorhanden ist. Ob diese Reglung auch für ukrainische Betroffene gilt, steht erst nach Erlassung der Verordnung fest.

Wo kann man sich registrieren, wenn man Flüchtlingen ein Quartier anbieten will?

 

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