Schiedskommission an der PLUS
Schiedskommission
Die Schiedskommission vermittelt in Streitfällen an der PLUS zwischen einzelnen Universitätsangehörigen oder zwischen einer/einem Universitätsangehörigen und einem Universitätsorgan. Die Universitätsangehörigen können sich dazu direkt an die Schiedskommission wenden. Die Schiedskommission kann Vermittlungsvorschläge erstatten, aber nicht selbst den Streitfall entscheiden.
Geschäftsordnung
Bilder: (1, 2) © L. Caputo / PLUS